29.06.2021

Muss das Land Hahn-Beihilfen zurückfordern?

Nach EuG-Urteil geht es um 10 Mio. Euro Steuergeld

Seit seinem Verkauf an einen chinesischen Investor erhielt der Flughafen Hahn rund 10,3 Mio. Euro Betriebsbeihilfen vom Land Rheinland-Pfalz. Durch ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union ist die Genehmigung dieser Beihilfen entfallen. Somit müsste der Beihilfegeber die Beihilfen zurückfordern. Doch das Land lässt sich dabei Zeit.

Mit dem Verkauf des rheinland-pfälzischen Anteils am Flughafen Hahn im Jahr 2017 für 15,1 Mio. Euro an das chinesische Unternehmen HNA verpflichtete sich das Land unter anderem, bis längstens 2024 Betriebsbeihilfen von insgesamt bis zu 25,3 Mio. Euro zu gewähren. Damit sollen operative Verluste ausgeglichen werden. Seit dem Verkauf wurden dem Hahn rund 10,3 Mio. Euro an Betriebsbeihilfen ausgezahlt.

Im Vorhinein müssen solche Beihilfen durch die EU-Kommission genehmigt werden. Seit Juli 2017 lag die entsprechende Genehmigung vor, dem Flughafen Hahn Betriebsbeihilfen zu gewähren. Jedoch klagte die Deutsche Lufthansa AG dagegen. Beklagte war die EU-Kommission, während der Bund und das Land Rheinland-Pfalz als Streithelfer dem Prozess beiwohnten.

Im Mai dieses Jahres urteilte das Gericht der Europäischen Union (EuG) zugunsten des Klägers. So habe die EU-Kommission nicht hinreichend geprüft, ob die Beihilfen tatsächlich mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar sind. Konkret bemängelte das EuG, die wettbewerbliche Situation zwischen dem Flughafen Hahn und dem viel größeren Frankfurter Flughafen müsse erneut bewertet werden. So haben die beiden Flughäfen mit dasselbe Einzugsgebiet. Der Treppenwitz: Offiziell heißt der Hunsrück-Airport sogar Flughafen Frankfurt-Hahn, denn einst gehörte der Hahn dem Frankfurter Flughafen-Betreiber Fraport. Den werbewirksamen Namen gab der kleine Nachbar des größten deutschen Flughafens bis heute nicht auf.

Rechtsmittel noch möglich

Durch das EuG-Urteil entfällt für die Genehmigung der Betriebsbeihilfen die Rechtsgrundlage. Weitere Betriebsbeihilfen des Landes dürfen nicht ausgezahlt werden. Mehr noch: Bereits erfolgte Zahlungen müssten zurückgefordert werden.

Noch ist nicht bekannt, ob das Land, der Bund oder die EU-Kommission Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werden. Zeit dafür wäre bis Ende Juli dieses Jahres. Gegenüber dem Steuerzahlerbund teilte das rheinland-pfälzische Innenministerium mit, dass der Abstimmungsprozess zwischen dem Beklagten und den Streithelfern noch nicht abgeschlossen sei und auch die Europäische Kommission sich intern noch keine abschließende Meinung gebildet habe.

Beihilfen zurückfordern

Mitten in die Diskussion, wie das Land mit den bereits gezahlten Beihilfen umzugehen habe, platzte die Meldung, der Flughafen Hahn könnte insolvent sein. Da die Presse bereits Wochen zuvor über den mutmaßlichen Bankrott des Mutterkonzerns HNA berichtete, wären finanzielle Schwierigkeiten am Hahn keine wirkliche Überraschung. Inzwischen soll der Insolvenzantrag eines Dritten gegen den Hunsrück-Flughafen zurückgezogen worden sein.

Die sich zuspitzende Situation drängt zur Eile. Da die Rechtsgrundlage der Betriebsbeihilfen entfallen ist, müssen geleistete Zahlungen schnellstmöglich durch das Land zurückgefordert werden. Mögliche Rechtsmittel stehen einer Rückforderung nicht im Wege.

BdSt-Fazit:

Das EuG-Urteil ist ein schwerer Schlag für den ohnehin flügellahmen Flughafen Hahn, dessen Passagiergeschäft schon vor der Corona-Krise im Sinkflug war, durch diese aber fast vollständig zum Erliegen kam. In Anbetracht der Zahlungsschwierigkeiten des chinesischen Eigentümers HNA und der ungewissen Zukunft des Hahns sollte die Landesregierung sich beeilen, die mehr als 10 Mio. Euro an gezahlten Betriebsbeihilfen zurückzufordern. Wohl niemand möchte erleben, dass es am Ende noch eine Hahn-Insolvenz gibt und die Landesgelder unrettbar verbrannt sind, nur weil die Ampel-Koalition unbedingt trödeln musste. Sollte es sich doch herausstellen, dass die Beihilfen genehmigt werden, könnte das Land die rund 10 Mio. Euro wieder an den Hahn auszahlen.

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