Produktion gefördert, Produkt verboten
Dünger aus innovativem Klärwerk darf nicht verkauft werden
In Unkel wird seit 2015 eine innovative Kläranlage als Pilotprojekt betrieben. In dieser wird der Klärschlamm zu einem Phosphordünger umgewandelt. Davon könnte nicht nur die Umwelt profitieren, sondern auch der Gebührenzahler – wenn Bund und Land den Dünger endlich zulassen würden. Dabei wurde das Projekt gleich durch zwei Ministerien gefördert.
In Unkel betreibt der Zweckverband „Abwasserbeseitigung Linz-Unkel“ seit 2015 eine innovative Kläranlage, die erste ihrer Art in Deutschland. Inzwischen besteht eine solche Anlage z. B. auch im saarländischen Homburg. In einem neuen Verfahren wird der Klärschlamm derart aufbereitet, dass aus ihm direkt ein pflanzenverfügbarer Phosphordünger wird. Bislang waren dazu weitere aufwendige und mit Kosten verbundene Verfahrensstufen notwendig. In dem neuartigen Pyrolyse-Prozess wird der Klärschlamm zunächst energieeffizient getrocknet und anschließend mineralisiert. In herkömmlichen Anlagen wird Klärschlamm oftmals bei sehr hohen Temperaturen verbrannt, dabei wird CO2 freigesetzt. Hingegen wird in der Unkeler Kläranlage Kohlenstoff der Luft entzogen und dauerhaft CO2 im Dünger gespeichert.
Umweltfreundlich ist die Kläranlage in Unkel auch deshalb, weil das Faulgas über eine Mikrogasturbine in Strom umgewandelt wird, der zum Eigenverbrauch dient. Zudem trocknet die Abwärme den Klärschlamm, sie wird im Faulprozess genutzt und ggf. zum Beheizen des Betriebsgebäudes. Die Strom- und Wärmeeffizienz ist auch wirtschaftlich sinnvoll, jährlich spart das Klärwerk rund 320.000 Euro Betriebskosten.
Förderung von Bund und Land
Im Jahr 2014 wurde die Unkeler Kläranlage um die Pyrolyse erweitert, seit 2015 ist die Anlage in Betrieb. Ihr Bau hat rund 2,5 Mio. Euro gekostet. Die Umweltministerien von Bund und Land Rheinland-Pfalz förderten das Vorhaben. Der Bund gab rund 260.000 Euro dazu, das Land gewährte ein zinsfreies Darlehen von insgesamt knapp 1 Mio. Euro, davon rund 550.000 Euro als Zuschuss und Zinszuschuss.
Eigentlich hätte der Zweckverband den Phosphordünger vermarktet. Dem Steuerzahlerbund liegt ein Gutachten vor, aus dem hervorgeht, dass das Produkt aus dem Unkeler Klärwerk als Dünger geeignet ist und die einschlägigen Grenzwerte eingehalten werden. Jedoch sieht der „Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums die Düngewirkung als nicht ausreichend an, weshalb der Beirat empfahl, den Unkeler Dünger nicht zuzulassen. Hingegen wurde dieser bereits in Schweden verwendet, dort sind die Grenzwerte sogar schärfer als hierzulande.
Im Ausland zugelassen, in Deutschland nicht
Aber in Deutschland erhielt der Phosphordünger bislang keine Zulassung. Zwar wollten das Saarland und NRW das Produkt zulassen, jedoch intervenierte die rheinland-pfälzische Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord: Der Dünger sei als Abfall zu verwerten und ordnungsgemäß zu entsorgen. Inzwischen klagt der Linz-Unkeler Zweckverband Abwasserbeseitigung gegen diesen Beschluss. Eigentlich hätte der Phosphordünger längst gewinnbringend verkauft werden sollen. Da der Zweckverband nicht mit den Erlösen plante, wirkt sich der verhinderte Verkauf bislang nicht erhöhend auf die Abwassergebühren aus.
Der Zweckverband macht geltend, dass der Dünger im EU-Land Schweden verkehrsfähig ist. Entsprechend den Grundsätzen der gegenseitigen Anerkennung dürfe ein Produkt, das in einem EU-Staat verkauft werden darf, in jedem anderen EU-Staat auch verkauft werden. Dem hält die SGD Nord entgegen, dass der Dünger in Deutschland erzeugt werde und in Deutschland in den Verkehr gebracht werden soll. Diese Konstellation decken die EU-Richtlinien nicht ab.
BdSt-Fazit:
Ökonomisch und ökologisch ist der Umbau der Unkeler Kläranlage bereits ein Erfolg. Dank der hohen Einsparungen bei Strom und Wärme rentiert sich die hohe Investition nach wenigen Jahren. Davon profitieren die Bürger durch stabile Abwassergebühren.
Bund und Land ist hingegen ein Schildbürgerstreich gelungen: Das Bundes- und das Landesumweltministerium förderten die innovative Herstellung eines umweltfreundlichen Phosphordüngers aus einer Kläranlage, jedoch darf das fertige Produkt wegen Einwänden des Bundeslandwirtschaftsministeriums und der SGD Nord gar nicht auf die Felder und Äcker aufgebracht werden. Für den Zweckverband und die ihm angeschlossenen Gebührenzahler ist dies sehr ärgerlich: Was den Schweden recht ist, sollte doch in Deutschland billig sein – insbesondere weil in Sonntagsreden CO2-Einsparungen, Umweltschutz und europäische Integration stets betont werden.
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