04.12.2020

Neues Verwaltungsschreiben zum privaten Aufladen von Elektro-Dienstwagen

So profitieren Sie von pauschalen Erstattungen

Wird ein Betriebs-Pkw an der privaten Steckdose aufgeladen, können die Stromkosten pauschal vom Arbeitgeber erstattet werden. Diese Regelung wird durch ein Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29. September 2020 nun auch für das Jahr 2021 verlängert: Zudem werden die Pauschalen erhöht. Übrigens: Auch Selbstständige können die Vereinfachung nutzen.

Arbeitnehmer, die einen Elektro- oder Hybriddienstwagen fahren und diesen an der privaten Steckdose laden, können dafür von ihrem Arbeitgeber eine steuerfreie Auslagenpauschale erhalten. Eigentlich müssten Nachweise über den Stromverbrauch vorgelegt und dazu die Kosten durch einen gesonderten Stromzähler über drei Monate repräsentativ ermittelt werden. Diesen Aufwand kann man sich sparen, wenn die monatlichen Pauschalen genutzt werden. Dabei gelten für das Jahr 2020 Monatspauschalen von 20 Euro für Elektrofahrzeuge und von 10 Euro für Hybridfahrzeuge, wenn eine weitere Lademöglichkeit in der Firma besteht. Gibt es keine Lademöglichkeit im Betrieb, können pauschal 50 Euro für E-Fahrzeuge und 25 Euro für Elektro-Hybridfahrzeuge erstattet werden. Ab 2021 können 30 bzw. 15 Euro monatlich erstattet werden, wenn eine Lademöglichkeit in der Firma besteht. Fehlt diese, steigen die Sätze auf 70 bzw. 35 Euro.

Die Pauschalregelung gilt nach einem Erlass des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern auch für Selbstständige (V 301-S 2130-00000-2019/002). Bei ihnen handelt es sich dann um Betriebsausgaben.

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