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Immer mehr Rentner steuerpflichtig

Aktueller Steuertipp

Bereits rd. 22 Mio. Personen beziehen Leistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente im Jahr 2022. Dies sind mehr als 350 Mrd. Euro. Das Statistische Bundesamt verzeichnete 106.000 Rentner mehr als im Vorjahr, was einer Erhöhung von knapp 0,5 Prozent entspricht. Gleichzeitig stiegen die gezahlten Renten um fast 4 Prozent bzw. um mehr als 13,5 Mrd. Euro. Die Daten zeigen zugleich auf, dass der Anteil an steuerpflichtigen Rentnern gestiegen ist.

Hinzuverdienstgrenze für Rentner wird teilweise abgeschafft

Arbeitsentgelt bleibt steuerpflichtig

Frührentner, die arbeiteten, wurden Entgelte über der Hinzuverdienstgrenze auf die Rente angerechnet. Diese Regelung soll künftig entfallen, nachdem die Grenze in diesem Jahr bereits deutlich angehoben wurde. Arbeitende Rentner brauchen künftig also keine Kürzung ihrer Altersbezüge mehr zu befürchten. Der BdSt gibt den Betroffenen Tipps zur Einkommensteuer, denn steuerpflichtig sind die Einkünfte aus der Arbeit sehr wohl.

Keine Umsatzsteuerfreiheit aus dem Betrieb einer Cafeteria eines Altersheims

Mehrwertsteuer wird auf für Pflege "nicht unerlässliche" Leistungen fällig

Grundsätzlich sind Dienstleistungen, die mit der Betreuung oder Pflege von bedürftigen Menschen zusammenhängen, von der Mehrwertsteuer befreit. Dies gilt aber nicht für Leistungen einer Betreuungseinrichtung wie eines Seniorenheims, wenn diese Leistung nicht mit der Pflege zusammenhängt – im konkreten Fall ging es um ein Café im Altenheim. Der Bundesfinanzhof urteilte, das Café ist umsatzsteuerpflichtig (BFH-Urteil vom 21. April 2022, Az.: V R 39/21).

Rentner immer öfter in der Pflicht, Steuererklärung abzugeben

Was sich im Jahr 2022 für Senioren ändert

Jedes Jahr müssen mehr Rentner eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Jährlich steigt für Neu-Rentner der steuerpflichtige Anteil der Rente. Für Senioren ist es daher wichtig, Freibeträge und typische Absetzungsmöglichkeiten zu kennen. Der Steuerzahlerbund informiert über die für Ruheständler wichtigsten Änderungen für 2022.

Rentenbesteuerung: Einspruch für Senioren wird bald überflüssig

Bundesfinanzministerium kündigt Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid an

Wegen des Verdachts auf Doppelbesteuerung ihrer Rente legten Senioren beim Finanzamt Einspruch gegen den Steuerbescheid ein. Künftig müssen sie das wohl nicht mehr tun. Das Bundesfinanzministerium beabsichtigt, bezüglich der Rentenbesteuerung in die Steuerbescheide Vorläufigkeitsvermerke aufzunehmen. Dann entfallen individuelle Einsprüche, wodurch Bürger und Finanzämter entlastet werden. Gegenüber dem Bundesfinanzministerium hat der Steuerzahlerbund genau das gefordert.

Hausnotrufsystem ist steuerlich absetzbar

Klägerin gewinnt mit Unterstützung des Steuerzahlerbundes vor Gericht

Alleinlebende Senioren, die ein sogenanntes Hausnotrufsystem nutzen, können dessen Kosten bei der Einkommensteuererklärung absetzen – und zwar als haushaltsnahe Dienstleistung. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden, der Prozess wurde als Musterprozess vom Steuerzahlerbund unterstützt. Revision wurde zugelassen.

BdSt-Musterklage: Rentensteuerurteil im Mai erwartet

Bei den Finanzämtern gingen 142.000 Einsprüche von Senioren ein

Viele Rentner ärgern sich über die Doppelbesteuerung ihrer Rente. Inzwischen sind mehr als 142.000 Einsprüche gegen die Doppelbesteuerung bei den Finanzämtern eingegangen. Auch vor dem Bundesfinanzhof (BFH) wird über das Problem verhandelt – u. a. in einer Musterklage des Steuerzahlerbundes. Das Urteil wird im Mai erwartet. Der BdSt erklärt die Hintergründe.

Kosten für Pflege-WG bei der Steuer absetzen

Neue Musterklage des Steuerzahlerbundes

Wer aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegeheim zieht, kann die Unterbringungskosten von der Steuer absetzen. Jedoch erkennen Finanzämter bislang Pflegeheimkosten nicht an, wenn die pflegebedürftige Person sich für eine sogenannte Pflege-WG entscheidet. Dies muss sich ändern, findet der Steuerzahlerbund, und unterstützt ein Verfahren als BdSt-Musterklage vor dem BFH (Az: VI R 40/20). Bereits jetzt können sich Betroffene darauf berufen.

Hausnotrufsystem: Senioren können Steuerbonus nutzen

20 Prozent der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzbar

Nutzen Senioren Hausnotrufsysteme, können sie die Kosten steuermindernd als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen. Dies hat das Sächsische Finanzgericht entschieden. Da das betroffene Finanzamt damit nicht einverstanden ist, liegt der Fall nun vor dem Bundesfinanzhof. Derweil ist eine Musterklage des Steuerzahlerbundes zu demselben Thema noch beim Finanzgericht Baden-Württemberg anhängig.

BdSt-Taschenbuch „Senioren und Steuern – Tipps und Informationen“

Senioren und Steuern - Tipps und Informationen

Immer mehr Senioren müssen eine Steuererklärung abgeben. Dieser Leitfaden für Rentner und Pensionäre sowie für diejenigen, die kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand stehen, erklärt die Besteuerung von Alterseinkünften und Mieterträgen sowie die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Ergänzend werden die Grundzüge des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts dargestellt.

Rentenbesteuerung nachbessern!

BdSt setzt sich für Entlastung von Senioren ein

Immer mehr Rentner müssen Steuern zahlen

BdSt klärt auf: Für viele Senioren wird im Juni die Einkommensteuererklärung fällig