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Betrieb von steuerfreien Photovoltaikanlagen und Betriebsausgabenabzug
Aktuelles Steuerurteil/in Steuertipps /von IT AdministratorBewertung von Freiflächen mit Windkraftanlagen oder PV-Anlagen
Aktuelles aus der Finanzverwaltung/in Steuertipps /von René QuanteDie Finanzverwaltungen der Länder haben in einem Erlass vom 6. März 2024 zu Bewertungsfragen im Zusammenhang mit Windkraftanlagen bzw. Photovoltaikanlagen auf Freiflächen Stellung genommen. Dabei geht es auch um die Ermittlung des maßgeblichen Bodenwerts.
Erwerb einer gemischt genutzten PV-Anlage
Aktuelles aus der Finanzverwaltung/in Steuertipps /von René QuanteDie Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 17. Mai 2024 klargestellt, wie der Erwerb einer gemischt genutzten Photovoltaikanlage zu behandeln ist. In diesem Zusammenhang geht es um die Zuordnung zum Unternehmen.
Sonderfragen zum Nullsteuersatz von Photovoltaikanlagen
Aktuelles aus der Finanzverwaltung/in Steuertipps /von René QuanteMit BMF-Schreiben vom 30. November 2023 hat die Finanzverwaltung Einzelfragen bei der Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte PV-Anlagen geklärt. Konkret geht es um ältere Anlagen, die vor dem Jahr 2023 in Betrieb genommen wurden und somit noch nicht dem Nullsteuersatz unterlagen.
Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen
Neues BMF Schreiben erschienen/in Nachrichten /von René QuanteAnfang 2023 trat für kleinere Photovoltaikanlagen eine wesentliche Entbürokratisierung in der Umsatzsteuererklärung in Kraft. Hierzu veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen ein Schreiben.
Einkünfte aus kleinen Photovoltaik-Anlagen
Neues Wahlrecht für Steuerbefreiung/in Steuertipps /von René QuanteEinkünfte aus dem Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen können künftig von der Einkommensteuer befreit werden. Dann fällt die Erklärungspflicht bei der Einkommensteuer weg. Aber Achtung: Der Antrag kann sich negativ auf vergangene Steuerjahre auswirken. Details erklärt der Steuerzahlerbund.
Kleine Photovoltaik-Anlagen: Steuervereinfachung
Einkünfte müssen nicht mehr in Einkommensteuererklärung angegeben werden/in Steuertipps /von René QuanteFür Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen wird die Einkommensteuererklärung einfacher: Grundsätzlich entfällt die Pflicht, die Einkünfte in der Anlage EÜR gegenüber dem Fiskus anzugeben. Allerdings gibt es Bedingungen, um von der Bürokratie entlastet zu werden.
Umfrage „Besteuerung von Photovoltaikanlagen“
Entwicklung eines praxistauglichen Lösungsansatzes zur Vereinfachung der Besteuerung von Photovoltaikanlagen/in Nachrichten /von BdSt-RedaktionAdresse & Kontakt
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Rheinland-Pfalz e.V.
Löwenhofstraße 5
55116 Mainz
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