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Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen 2024 verlängert

Erfolg für den BdSt / Brief von Präsident Holznagel an die Bundesjustizministerin

Bis April 2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung

Bund der Steuerzahler begrüßt diese faktische Fristverlängerung

Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2021

Weitere Hinweise zur Offenlegungspflicht

Die Offenlegungsfrist für Rechnungsunterlagen wie Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2021 endet mit dem Dezember 2022. Wie der BdSt bereits mitteilte, hat das Bundesamt für Justiz bekanntgegeben, dass vor dem 11. April 2023 kein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, wenn die Frist verstrichen ist, ohne dass die Unterlagen offengelegt wurden.

Offenlegungsfrist für Jahresabschluss 2021 endet bald

Doch vor April 2023 werden keine Ordnungsgeldverfahren eingeleitet

Jahresabschlüsse 2021 müssen bis Ende 2022 offengelegt werden. Zwar gibt es keine direkte Fristverlängerung, aber das Bundesamt für Justiz teilte mit, dass bei nichtfristgemäßer Übermittlung der Unterlagen an die zuständige Stelle vor dem 11. April 2023 kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wird.

Änderungen bei der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten

Unterlagen sind dem Unternehmensregister statt dem Bundesanzeiger vorzulegen

Verschiedene Unterlagen, die bislang dem Bundesanzeiger übermittelt werden mussten, sind ab sofort dem Unternehmensregister vorzulegen. Dies gilt für Dokumente, deren Geschäftsjahr nach dem 31. Dezember 2021 begann.

Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2020 faktisch verlängert

BdSt: Belastung bei Steuerberatern weiterhin hoch - nächste Fristverlängerung muss folgen!

Die Offenlegungsfrist und die Abgabefrist für Steuererklärungen wurde für Steuerberater bis Ende Mai 2022 verlängert. Dafür hatte sich der Steuerzahlerbund erfolgreich eingesetzt. In Anbetracht der weiterhin hohen Belastungen der Steuerberater sollte abermals die Frist verlängert werden, so der BdSt.

Mehr Mut bei Pauschalen-Anpassung!

BdSt-Präsident zum Corona-Steuerhilfegesetz

Erfolg für den Bund der Steuerzahler: Steuerberater dürfen Steuererklärungen nun Monate später abgeben. Darüber hinaus dürfen Unternehmen Verluste besser verrechnen, und der Pflegebonus bleibt steuerfrei. Der Entwurf für ein 4. Corona-Steuerhilfegesetz, das der Bundesfinanzminister auf den Weg gebracht hat, liegt vor. Damit setzt Christian Lindner einige Vorhaben um, die SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die Zustimmung von Kabinett, Bundestag und Bundesrat steht aber noch aus.

Offenlegungsfrist verlängert – Steuerberater entlastet

BdSt-Erfolg: Erster Schritt geschafft! Weitere müssen folgen

Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen veröffentlichte das Bundesamt für Justiz eine für viele Steuerberater entlastende Mitteilung: Die Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 wurde quasi verlängert. Vor dem 7. März 2022 werden diesbezüglich keine Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, so die Behörde. Steuerberater können aufatmen – die Forderung des BdSt wurde kurz vor Fristende erfüllt.

Fristballung bei Steuerberatern verhindern

BdSt-Forderung "Offenlegungsfrist verlängern" endlich im Bundestag

Derzeit läuft die Offenlegungsfrist für Steuerberater – gemeinsam mit weiteren Fristen für die Steuererklärungen 2020 – am 31. März 2021 aus. Schon vor Monaten appellierte der Steuerzahlerbund, die Fristen zu verlängern. Nun ist der Bundestags-Wahlkampf vorüber und endlich wurde das Problem im Plenum auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion behandelt. Doch statt sofort darüber abzustimmen, wurde das dringliche Thema in den Finanzausschuss verwiesen.

Fristverlängerung für Offenlegung gefordert

Drei Monate mehr Zeit zur Rechnungslegung für 2020 aufgrund der Corona-Krise

Es ist ein guter und sinnvoller Schritt, dass für die Steuererklärung 2020 drei Monate mehr Zeit besteht als üblich. Denn viele Bürger und Steuerberater sind aufgrund der Corona-Pandemie stark beansprucht. Angespannt ist die Lage coronabedingt auch in vielen Unternehmen – doch sie erhalten keine Fristverlängerung, ihre Rechnungslegung 2020 im Bundesanzeiger muss nach wie vor bis Ende 2021 veröffentlicht werden. Der Steuerzahlerbund setzt sich beim zuständigen Bundesjustizministerium dafür ein, dass auch Betriebe mehr Zeit erhalten, ohne ein Bußgeld zahlen zu müssen.