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Steuerstreit bei Immobilien vermeiden

Tipp für Hauskäufer beim Kaufvertrag

Enteignung: Ex-Eigentümer muss keine Steuern zahlen

Keine Einkommensteuer auf sog. Gewinn nach Enteignung

Keine Erbschaftsteuer fürs Eigenheim

Erben müssen zeitnah einziehen

Kinder können von ihren Eltern eine Immobilie steuerfrei erben, vorausgesetzt sie selbst ziehen innerhalb von sechs Monaten ein. Das gilt sogar dann, wenn die üblichen Freibeträge bei der Erbschaftsteuer bereits durch anderes Vermögen ausgeschöpft wurden. Ein späterer Einzug bleibt hingegen nur in besonderen Ausnahmefällen steuerfrei. 

Steuerabschreibung für neue Mietwohnungen kommt

Aktuelles Steuerrecht

Kaufpreisaufteilung: Ministerium veröffentlicht neue Version

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Hausverkauf: Keine Aufklärungspflicht des Maklers über Steuerrisiken

Aktuelles Steuerurteil des BGH

Mehr Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer

BdSt hält die Steuer für sozial ungerecht

Im Jahr 2017 nahm Rheinland-Pfalz mehr als 526 Mio. Euro durch die Grunderwerbsteuer ein, berichtet das Statistische Landesamt. Damit ist sie die Landessteuer mit dem höchsten Aufkommen. Es ist endlich an der Zeit, Bürger und Unternehmen beim Erwerb von Immobilien zu entlasten.

Erbschaftsteuer: Achtung bei Doppelgrundstücken!

Aktueller Steuertipp

Erben Ehegatte oder Kinder das Familienwohnheim und nutzen die Angehörigen das Grundstück weiterhin zu eigenen Wohnzwecken, fällt dafür keine Erbschaftsteuer an. Dies gilt unabhängig vom Preis der Immobilie. Erben die Kinder, gibt es allerdings eine Wohnflächenbeschränkung von maximal 200 qm.

Keine Grunderwerbsteuer für mitgekaufte Einbauküche

Aktuelles Steuerurteil

Immobilienkäufer, die mit der Immobilie auch bewegliche Gegenstände, wie Einbauküche, Möbel oder Markisen erwerben, brauchen für diese keine Grunderwerbsteuer zahlen. Dazu sollte am besten im Kaufvertrag festgehalten werden, welches Mobiliar mitgekauft wurde und dafür ein realitätsgerechter Preis ausgewiesen werden. Dann wird die Grunderwerbsteuer nur für Haus und Grundstück, nicht aber für die mitgekauften Gegenstände fällig.

Arbeitswohnung: Achtung, wenn die Immobilie beiden Ehegatten gehört!

Aktueller Steuertipp