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Beiträge
Enteignung: Ex-Eigentümer muss keine Steuern zahlen
Keine Einkommensteuer auf sog. Gewinn nach Enteignung/in Steuertipps /von René QuanteKeine Erbschaftsteuer fürs Eigenheim
Erben müssen zeitnah einziehen/in Steuertipps /von René QuanteKinder können von ihren Eltern eine Immobilie steuerfrei erben, vorausgesetzt sie selbst ziehen innerhalb von sechs Monaten ein. Das gilt sogar dann, wenn die üblichen Freibeträge bei der Erbschaftsteuer bereits durch anderes Vermögen ausgeschöpft wurden. Ein späterer Einzug bleibt hingegen nur in besonderen Ausnahmefällen steuerfrei.
Steuerabschreibung für neue Mietwohnungen kommt
Aktuelles Steuerrecht/in Steuertipps /von René QuanteKaufpreisaufteilung: Ministerium veröffentlicht neue Version
Aktuelles aus der Finanzverwaltung/in Steuertipps /von René QuanteHausverkauf: Keine Aufklärungspflicht des Maklers über Steuerrisiken
Aktuelles Steuerurteil des BGH/in Steuertipps /von René QuanteMehr Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer
BdSt hält die Steuer für sozial ungerecht/in Nachrichten /von René QuanteIm Jahr 2017 nahm Rheinland-Pfalz mehr als 526 Mio. Euro durch die Grunderwerbsteuer ein, berichtet das Statistische Landesamt. Damit ist sie die Landessteuer mit dem höchsten Aufkommen. Es ist endlich an der Zeit, Bürger und Unternehmen beim Erwerb von Immobilien zu entlasten.
Erbschaftsteuer: Achtung bei Doppelgrundstücken!
Aktueller Steuertipp/in Steuertipps /von René QuanteErben Ehegatte oder Kinder das Familienwohnheim und nutzen die Angehörigen das Grundstück weiterhin zu eigenen Wohnzwecken, fällt dafür keine Erbschaftsteuer an. Dies gilt unabhängig vom Preis der Immobilie. Erben die Kinder, gibt es allerdings eine Wohnflächenbeschränkung von maximal 200 qm.
Keine Grunderwerbsteuer für mitgekaufte Einbauküche
Aktuelles Steuerurteil /in Steuertipps /von René QuanteImmobilienkäufer, die mit der Immobilie auch bewegliche Gegenstände, wie Einbauküche, Möbel oder Markisen erwerben, brauchen für diese keine Grunderwerbsteuer zahlen. Dazu sollte am besten im Kaufvertrag festgehalten werden, welches Mobiliar mitgekauft wurde und dafür ein realitätsgerechter Preis ausgewiesen werden. Dann wird die Grunderwerbsteuer nur für Haus und Grundstück, nicht aber für die mitgekauften Gegenstände fällig.
Arbeitswohnung: Achtung, wenn die Immobilie beiden Ehegatten gehört!
Aktueller Steuertipp/in Steuertipps /von René QuanteAdresse & Kontakt
Bund der Steuerzahler
Rheinland-Pfalz e.V.
Löwenhofstraße 5
55116 Mainz
Telefon: 06131/986 10-0
Fax: 06131/986 10-20
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