31.08.2018

Keine Grunderwerbsteuer für mitgekaufte Einbauküche

Aktuelles Steuerurteil

Immobilienkäufer, die mit der Immobilie auch bewegliche Gegenstände, wie Einbauküche, Möbel oder Markisen erwerben, brauchen für diese keine Grunderwerbsteuer zahlen. Dazu sollte am besten im Kaufvertrag festgehalten werden, welches Mobiliar mitgekauft wurde und dafür ein realitätsgerechter Preis ausgewiesen werden. Dann wird die Grunderwerbsteuer nur für Haus und Grundstück, nicht aber für die mitgekauften Gegenstände fällig.

Bewegt sich der Preis für die Gegenstände im Bereich des Üblichen, kommt das Finanzamt an die vom Käufer und Verkäufer getroffene Festlegung nicht heran, wie aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Köln hervorgeht.

Im Urteilsfall erwarben die Kläger ein Grundstück mit einem Einfamilienhaus. Im Notarvertrag wurde ein Kaufpreis von 392.500 Euro vereinbart. Dort wurde zudem festgehalten, dass auf die mitverkaufte Einbauküche ein Betrag von 7.500 Euro und auf die Markisen ein Betrag von 2.000 Euro entfällt. Gleichwohl berechnete das Finanzamt die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtkaufpreis. Die Kläger verlangten hingegen, dass – abzüglich der Kosten für die Einbauküche und der Markise – lediglich ein Immobilienkaufpreis von 383.000 Euro für die Berechnung der Grunderwerbsteuer herangezogen werden dürfe. Diese Ansicht bestätigte das Finanzgericht Köln. Denn grundsätzlich gilt das im Kaufvertrag vereinbarte, es sei denn, es gibt Anhaltspunkte, dass der Kaufpreis für die Möbel nur zum Schein vereinbart wurde, um Grunderwerbsteuer zu sparen. Bestehen solche Anhaltspunkte, obliegt es der Finanzverwaltung, die fehlende Angemessenheit darzulegen und nachzuweisen. Dies gelang dem Finanzamt im konkreten Fall nicht, denn die Kläger konnten anhand von Fotos aufzeigen, dass es sich um gepflegte und gebrauchsfähige Gegenstände handelte (FG Köln – 3 K 2938/16).

Unterm Strich lässt sich durch die gesonderte Erfassung von Möbeln etc. einiges an Grunderwerbsteuer sparen, die je nach Bundesland zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent des Immobilienkaufpreises beträgt.

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Foto: Fotolia/Zerbor

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