16.10.2018

Mehr Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer

BdSt hält die Steuer für sozial ungerecht

Im Jahr 2017 nahm Rheinland-Pfalz mehr als 526 Mio. Euro durch die Grunderwerbsteuer ein, berichtet das Statistische Landesamt. Damit ist sie die Landessteuer mit dem höchsten Aufkommen. Es ist endlich an der Zeit, Bürger und Unternehmen beim Erwerb von Immobilien zu entlasten.

Deutschlandweit sind die Immobilienpreise innerhalb von nur zwei Jahren, von 2015 bis 2017, um rund elf Prozent gestiegen. Die Preise für Bauland erhöhten sich in diesem kurzen Zeitraum sogar um 20 Prozent. Vor diesem Hintergrund ist es kein Wunder, dass sich trotz der aktuell niedrigen Zinsen nicht mehr jeder Kaufinteressent Wohnraum leisten kann. Dazu trägt auch die Grunderwerbsteuer bei, die in Rheinland-Pfalz einen Immobilienkauf um fünf Prozent verteuert.

Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer. Deswegen kann das Land Rheinland-Pfalz den Steuersatz eigenständig festlegen. Auch das Steueraufkommen fließt in den Landeshaushalt, wobei ein Teil im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an die  Kreise, Verbands- und Ortsgemeinden sowie Städte weitergereicht wird.

Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer war 2017 so hoch wie nie zuvor: Mehr als 526 Mio. Euro vereinnahmte das Land aus den Immobiliengeschäften der Bürger und Unternehmen. Das sind 64 Mio. Euro bzw. knapp 14 Prozent mehr als im Vorjahr, als die Grunderwerbsteuer rund 462 Mio. Euro einbrachte. Der Rekordwert 2017 fiel sogar deutlich höher aus als erwartet. Angesetzt waren bereits hohe Einnahmen von 478 Mio. Euro, das tatsächliche Aufkommen lag nochmals zehn Prozent höher.

Steuersatz wurde 2012 erhöht

Der 10-Jahres-Vergleich verdeutlicht die Dimension der hohen Einnahmen besonders gut. Im Jahr 2007 kassierte Rheinland-Pfalz ca. 230,7 Mio. Euro durch die Grunderwerbsteuer, 2017 betrugen die Einnahmen weitaus mehr als das Doppelte. Interessant ist auch, dass das Land innerhalb dieser zehn Jahre rund 268 Mio. Euro mehr Grunderwerbsteuer erzielte, als es selbst in den Haushaltsplänen angesetzt hatte. Von 2007 bis 2017 wurde sogar in jedem Jahr mehr eingenommen als erwartet. Zudem geht die Landesregierung von weiter sprudelnden Einnahmen aus, 2019 soll das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer 564 Mio. Euro betragen. Dennoch lehnt das Land es bislang ab, den Steuersatz auf Bauland- und Wohnungskäufe zu senken!

Im Jahr 2012 erhöhte das Land Rheinland-Pfalz den Grunderwerbsteuersatz von 3,5 auf 5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis der Immobilie. Bewegliche Einbauten wie Küchen oder Möbel können die Bemessungsgrundlage verringern.

Grunderwerbsteuer ist sozial ungerecht

Dass der Grunderwerbsteuersatz durch die Ampel-Regierung aus SPD, FDP und Grüne nicht gesenkt wird, ist für den Steuerzahlerbund unverständlich. Eine hohe Grunderwerbsteuer wirkt nicht nur preistreibend auf den Immobilienmarkt, sondern ist auch sozial ungerecht. Wer ein niedriges Einkommen hat, für den erschwert die Grunderwerbsteuerbelastung den Immobilienkauf besonders stark. Banken und Sparkassen verlangen für die Kreditvergabe Eigenkapital. Die Grunderwerbsteuer verringert das Eigenkapital, weil der Steuer für den Wohnungskäufer kein Wert gegenübersteht, den die Bank als Sicherheit anerkennt. Somit muss der Käufer mit niedrigem Einkommen entweder länger auf seine Traumwohnung sparen, bis er das geforderte Eigenkapital hat. Oder er muss einen höheren Kreditzins bezahlen aufgrund der geringeren Besicherung des Darlehens. Auch Familien mit Kindern werden benachteiligt, weil sie größere Wohnungen mit mehr Räumen benötigen als Alleinstehende oder kinderlose Paare. Größere Wohnungen kosten aber in der Regel mehr als kleine Wohnungen, entsprechend fällt die Grunderwerbsteuer höher aus.

BdSt-Fazit:

Es ist an der Zeit, Bürger zu entlasten, die Wohneigentum erwerben. Als Rheinland-Pfalz 2012 den Steuersatz von 3,5 auf 5 Prozent erhöhte, befand es sich auf einem Konsolidierungspfad. Das Defizit betrug damals rund 860 Mio. Euro. Seit 2016 erzielt das Land Überschüsse – vor allem dank stark gestiegener Steuereinnahmen. Die Haushaltslage steht demnach unter einem ganz anderen Vorzeichen.

Die Landesregierung hat selbst erkannt, dass Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten bezahlbar sein soll. Aus dem sozialen Gedanken heraus bietet sich ein niedrigerer Grunderwerbsteuersatz geradezu an, weil finanziell schwache Haushalte und Familien mit Kindern von einer niedrigeren Grunderwerbsteuer besonders profitieren.

Wenn die Ampel-Koalition partout nicht den Steuersatz senken will, sollte sie sich zumindest dafür einsetzen, dass Freibeträge eingeführt werden. Ein allgemeiner Freibetrag von 100.000 Euro und beim Erwerb von selbstgenutzten Eigentum ein auf 500.000 Euro erhöhter Freibetrag würde die Bürger beim Wohnungskauf spürbar entlasten. Auch ist es denkbar, dass der erste Erwerb von selbstgenutzten Immobilien bis zu einer Wohnfläche von 200 m² steuerfrei ist. Vorschläge, wie eine geringere Steuerbelastung erreicht werden kann, gibt es genügend. Nur scheint es in Rheinland-Pfalz am politischen Willen zu fehlen, Wohnungskäufer steuerlich zu entlasten. Allein der Ruf der Politiker nach bezahlbarem Wohnraum reicht nicht aus – den Worten müssen Taten folgen.

BdSt-Grafik: Aufkommen der Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz von 2007 bis 2020 (bis 2017: Ist und Ansatz, ab 2018: Ansatz). Datenquellen: Haushaltspläne des Landes Rheinland-Pfalz von 2009/2010 bis 2019/2020 (Regierungsentwurf).

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