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Homeoffice-Pauschale schließt Entfernungspauschale nicht aus

Aktueller Steuertipp

Die Homeoffice-Pauschale wurde für das Veranlagungsjahr 2023 von fünf auf sechs Euro pro Tag erhöht. Zugleich stieg der jährliche Höchstbetrag von 600 auf 1.260 Euro. Ab diesem Jahr kann die Homeoffice-Pauschale zudem in bestimmten Fällen auch dann angesetzt werden, wenn für denselben Tag auch Dienstreisekosten oder eine Entfernungspauschale geltend gemacht werden.

Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch Finanzamt ist rechtswidrig

BFH: Zustimmung des Betroffenen heilt Grundrechtseingriff nicht

Eine selbstständige Unternehmensberaterin veranlagte zum ersten Mal in ihrer Einkommensteuererklärung ein häusliches Arbeitszimmer. Obwohl sie gegenüber ihrem Finanzamt mitwirkte, kam ein Steuerfahnder unangekündigt zur Wohnungsbesichtigung. Diese ist rechtswidrig, entschied der Bundesfinanzhof (Urteil vom 12.07.2022, Az. VIII R 8/19).

Steuern sparen mit Computer und Software

Berufliche IT-Ausstattung ab sofort besser als Werbungskosten absetzbar

Beruflich genutzte Computer und deren Zubehör wie Monitore, Drucker und Software können ab sofort innerhalb eines Jahres abgeschrieben und somit steuerlich geltend gemacht werden. Die Grenze eines Netto-Kaufpreises von bis zu 800 Euro gilt nicht mehr. Für im Homeoffice Tätige ist die neue Regelung besonders interessant.

Homeoffice-Pauschale für Vermieter

BdSt-Steuertipp gilt für die Jahre 2020 und 2021

Für die Jahre 2020 und 2021 gönnt der Fiskus Arbeitnehmern eine Homeoffice-Pauschale von 5 Euro/Tag. Diese gilt auch für Vermieter! Jedoch sind für letztere die Umstände zu beachten, da die Homeoffice-Pauschale nur gewährt wird, wenn das heimische Büro am jeweiligen Tag ausschließlicher Arbeitsort war. Somit kann es sich lohnen, für seine Vermietungen vor allem an arbeitsfreien Tagen aus der Wohnung heraus tätig zu sein.

Firmenwagen: günstigere Bewertungsmethode bei Homeoffice

Neuerdings kann diese auch unterjährig gewechselt werden

Wer mit einem Dienstwagen zur Arbeit fährt, muss den sich daraus ergebenden Vorteil versteuern. Regelmäßig werden pauschal 15 Tage pro Monat berechnet. Aber wer durch Homeoffice an weniger Tagen ins Büro fuhr, kann die Berechnungsmethode wechseln – je nachdem, welche günstiger ist. Der BdSt klärt auf.

Häusliches Arbeitszimmer jetzt besser absetzbar

Aus Corona-Gründen kein Arbeitgeber-Nachweis mehr nötig

Noch immer arbeiten viele Arbeitnehmer und Selbstständige von zu Hause aus. Die Tage im Homeoffice können mit einer Pauschale bei der Steuererklärung abgesetzt werden. Wer über ein separates Arbeitszimmer verfügt, kann die Kosten häufig nur dann absetzen, wenn es keinen weiteren Arbeitsplatz gibt. Aufgrund von Corona gibt es hierfür jetzt eine Ausnahme. Ein Erfolg für den Bund der Steuerzahler.

Homeoffice bei der Steuer absetzen

Werbungskostenpauschale muss berücksichtigt werden

Bislang konnten die Kosten für das Arbeiten von Zuhause aus nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn man über ein eigenes Arbeitszimmer verfügt. Im Corona-Jahr 2020 hat sich dies geändert. Dank der „Homeoffice-Pauschale“ können nun 5 Euro pro Heimarbeitstag abgesetzt werden – und zwar als Werbungskosten. Zunächst ist diese Regelung auf die Einkommensteuer-Erklärungen 2020 und 2021 begrenzt. Für BdSt-Mitglieder ist ein exklusiver Info-Service zum Thema verfügbar.

BdSt-Erfolg: Corona-Pauschale für Homeoffice beschlossen

Jahressteuergesetz wurde um wichtige Punkte ergänzt

Dafür hat sich der Steuerzahlerbund stark gemacht: Mit der Homeoffice-Pauschale werden Arbeitnehmer, die von zuhause aus arbeiten, finanziell entlastet. Der BdSt rechnet drei typische Fälle vor, was die Ersparnis in der Steuererklärung bringt.

Steuern sparen im Homeoffice

Aktueller BdSt-Info-Service über Arbeiten von zuhause aus