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Verkauf eines teilweise betrieblich genutzten Grundstücks mit Garten

Anteiliger Kaufpreis für den Garten ist nicht zu versteuern

Wird ein teilweise betrieblich genutztes Grundstück mit Garten verkauft, ist der anteilige Kaufpreis für den Garten nicht zu versteuern, so urteilte das Finanzgericht Münster.

Entschädigungszahlung der Bank ist steuerbarer Kapitalertrag

Überschuss ist für Besteuerung nicht notwendig

Nutzungsersatz für erbrachte Zins- und Tilgungsdienste stellen Kapitaleinnahmen dar. Dies entschied das Finanzgericht Münster. Ein Ehepaar hatte gegen seinen Einkommensteuerbescheid geklagt, weil es die Rückflüsse aus einem widerrufenen Bankdarlehen als Rückzahlung behandelt wissen wollte. Die Richter sahen dies anders. Einmalige Leistungen können Einnahmen aus Kapitalvermögen sein. Revision vor dem Bundesfinanzhof ist zugelassen.

Zweifel an den Steuerzinsen: Finanzverwaltung gewährt vorläufigen Rechtsschutz ab 2012

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Finanzgericht Niedersachsen verhandelt über die steuerfreie Aufwandspauschale der Bundestagsabgeordneten

Bund der Steuerzahler am 12. Dezember 2018 in Hannover dabei

Keine Steuer bei Einladung aufs Traumschiff

Aktuelles Steuerurteil