Verkauf eines teilweise betrieblich genutzten Grundstücks mit Garten
Anteiliger Kaufpreis für den Garten ist nicht zu versteuernWird ein teilweise betrieblich genutztes Grundstück mit Garten verkauft, ist der anteilige Kaufpreis für den Garten nicht zu versteuern, so urteilte das Finanzgericht Münster.