03.08.2018

Keine Steuer bei Einladung aufs Traumschiff

Aktuelles Steuerurteil

Wer von seinem Partner auf eine gemeinsame Luxus-Kreuzfahrt eingeladen wird, braucht dafür keine Schenkungsteuer zu zahlen. Dies entschied das Finanzgericht Hamburg im Juni 2018 (Az.: 3 K 77/17).

Zum Fall: Der Kläger lud seine Lebensgefährtin ein, ihn auf einer fünfmonatigen Weltreise in einer Luxuskabine zu begleiten. Die Kosten beliefen sich auf insgesamt rund 500.000 Euro. Der Kläger informierte das Finanzamt über den Sachverhalt und bat um eine schenkungsteuerrechtliche Beurteilung. Nachdem der Weltenbummler eine Schenkungsteuererklärung abgegeben hatte, setzte das Finanzamt die Steuer fest. Wobei das Amt die Hälfte der Gesamtkosten als Schenkung beurteilte. Die dagegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Das Finanzgericht Hamburg stellte sich auf die Seite des Paares, denn die Partnerin hatte den Kläger lediglich begleitet. Schließlich habe sie durch die gemeinsame Traumreise auch kein Vermögen erhalten, die Begleitung auf dem Schiff erschöpfe sich vielmehr im gemeinsamem Konsum, so die Gerichtsmeinung.

Ob das Finanzamt die Entscheidung akzeptiert, bleibt abzuwarten, denn das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Großzügige Partner können sich vorerst auf das Urteil berufen, wenn sie Freund oder Freundin zum gemeinsamem Urlaub einladen.

Foto: Fotolia/Zerbor

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.