06.08.2018

Länderfinanzausgleich der Superlative

Zweithöchster Wert für Rheinland-Pfalz im Jahr 2017

Rheinland-Pfalz erhielt  392 Mio. Euro von anderen Bundesländern und damit viel mehr als geplant. Überhaupt wies der Länderfinanzausgleich für das Jahr 2017 mit 11,1 Mrd. Euro ein neues Rekordvolumen auf. Nur ein Bundesland bekam 2017 weniger als im Vorjahr, alle Geber zahlten mehr.

Langsam, aber sicher geht der Länderfinanzausgleich (LFA) in seiner jetzigen Form dem Ende entgegen. Ab 2020 wird die LFA-Reform umgesetzt. Im Jahr 2017 hatten sich Bund und Länder auf ein neues Umverteilungssystem geeinigt (siehe Landesbeilage 03/2017 auf S. 3). Noch ist der LFA dreistufig aufgebaut. In der ersten Stufe wird die Umsatzsteuer zwischen dem Bund und den Ländern verteilt. Die zweite Stufe ist der eigentliche Länderfinanzausgleich, durch den die Länder Geld unter sich verschieben. Hierbei wird bestimmt, wer Geber- und wer Nehmerland ist. Als dritte Stufe gibt der Bund ergänzende Zuweisungen an leistungsschwache Länder wie das Saarland oder Berlin. Rheinland-Pfalz gehört nicht zu den leistungsschwachen Ländern.

Allerdings ist Rheinland-Pfalz ein Nehmerland – und war das schon immer. Doch mehr Geld als 2017 bekam Rheinland-Pfalz zuletzt 2002: 392 Mio. Euro – vier Mio. Euro mehr als 2016! Dabei erhielt das Land 2016 mit 388 Mio. Euro bereits den höchsten Wert seit 2002. Das ist mit 419 Mio. Euro das rheinland-pfälzische LFA-Rekordjahr schlechthin. Zudem ist der warme Geldregen aus dem LFA unerwartet hoch.Im Haushaltsplan waren nur 365,8 Mio. Euro angesetzt – tatsächlich flossen 26 Mio. Euro mehr als geplant.

Vier Geberländer, zwölf Nehmerländer

Für die beiden größten Geberländer Bayern und Baden-Württemberg ist 2017 ein Jahr der absoluten Superlative – nur dürfte sich die Freude darüber in München und Stuttgart in starken Grenzen halten. Niemals zuvor zahlte Bayern rund 5,9 Mrd. Euro und Baden-Württemberg etwa 2,8 Mrd. Euro in den Länderfinanzausgleich ein.

Das dritte große Geberland Hessen steuerte mit 2,48 Mio. Euro den zweithöchsten Wert seiner Geschichte bei. Mehr gab Hessen nur 2007 mit beinahe 2,9 Mrd. Euro. Hamburg ist wiederum mal ein Geberland, mal ein Nehmerland. Vergangenes Jahr zahlte die Hansestadt 40 Mio. Euro ein, 2016 erhielt es hingegen 65 Mio. Euro. Vier Geberländer und zwölf Nehmerländer: Insgesamt wurden 2017 mehr als 11,1 Mrd. Euro über den LFA umverteilt – auch das ist neuer Höchststand! Die Ausgleichsmasse ist um 566 Mio. Euro gestiegen verglichen mit 2016. Damals wurde erstmalig die magische Grenze von 10 Mrd. Euro überschritten.

Abgesehen von Rheinland-Pfalz – welche Bundesländer profitieren noch vom LFA? Allen voran ist das Berlin. Mit rund 4,2 Mrd. Euro erhielt unsere Bundeshauptstadt den größten Anteil am LFA-Volumen (37,8 Prozent). Das hat Tradition und die wird auch künftig gepflegt. Dass Berlin den Löwenanteil an der Ausgleichsmasse erhält, ändert die Reform ab 2020 nicht. Weitere Nehmerländer sind Nordrhein-Westfalen mit mehr als 1,2 Mrd. Euro und Sachsen mit beinahe 1,2 Mrd. Euro. Auch hier ein Rekord: Für die drei größten Nehmerländer sind es die höchsten LFA-Zuweisungen ihrer Geschichte.

Da stellt sich die Frage, ob überhaupt ein Nehmerland 2017 weniger erhielt als im Vorjahr oder zumindest kein Rekord verzeichnet wurde. Keinen Rekord konnte Schleswig-Holstein verbuchen, aber das norddeutsche Land war mit 239 Mio. Euro nahe dran – nur 2015 gab es mit 249 Mio. Euro mehr. Ebenso ergeht es Mecklenburg-Vorpommern, das mit 523 Mio. Euro die höchste Zahlung seit 2008 erhielt (damals 538 Mio. Euro). Somit gab es für „Meck-Pomm“ 2017 keinen Höchstwert, aber weitaus mehr als in den Jahren zuvor. Nur ein Land erhielt 2017 weniger Geld als 2016: Nach Sachsen-Anhalt flossen 539 Mio. Euro, ein Jahr zuvor waren es noch 645 Mio. Euro.

Die Grafiken zeigen die Anteile und Beträge der Geber- und Nehmerländer des Länderfinanzausgleichs 2017. Eine dritte Grafik zeigt den Mittelzufluss nach Rheinland-Pfalz von 1999-2017. Zur vollständigen Ansicht klicken Sie bitte auf die Grafik.

Foto: Fotolia/ Dan Race
Grafiken: BdSt Rheinland-Pfalz. Datenquelle: Bundesfinanzministerium (BMF).

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