10.08.2018

Fußballfans: Privater Ticketverkauf meist steuerfrei!

Aktueller Steuertipp

Wer Eintrittskarten zu einem Sportevent privat weiterverkauft, braucht den Gewinn nicht zu versteuern. Das geht zumindest aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg hervor (Az.: 5 K 2508/17), die allerdings noch nicht rechtkräftig ist.

Relevant ist das Urteil vor allem für hochpreisige oder mehrere Tickets, die mit einem Gewinn von 600 Euro und mehr verkauft werden. Denn ab dieser Grenze müssen Gewinne aus sogenannten Spekulationsgeschäften versteuert werden. Ob es sich beim privaten Weiterverkauf von Eintrittskarten aber überhaupt um ein Spekulationsgeschäft handelt, ist juristisch umstritten.

Im Urteilsfall hatte der Kläger geplant, sich gemeinsam mit seinem Sohn das Champions-League-Finale 2015 in Berlin anzusehen. Er hatte für das Spiel Karten für 330 Euro gekauft. Nachdem jedoch feststand, dass das Finale ohne deutsche Beteiligung stattfinden würde, entschloss sich der Kläger zum Verkauf der Karten. Der Verkauf erfolgte über eine Ticketplattform und brachte einen Veräußerungserlös von rund 2.900 Euro, abzüglich der gezahlten 330 Euro entstand für den Kläger also ein Gewinn von knapp 2.600 Euro. Der Kläger ging von einem steuerfreien Veräußerungsgeschäft aus und gab dies so in seiner Einkommensteuererklärung an. Das Finanzamt besteuerte allerdings den Gewinn, was der Kläger nicht hinnehmen wollte und beim Finanzgericht Klage einreichte. Das Finanzgericht stellte sich auf die Seite des Fußballfans und behandelte den Verkaufsgewinn als steuerfrei. Gegen das Urteil hat das unterlegene Finanzamt beim Bundesfinanzhof allerdings Revision eingelegt, sodass dieser nun abschließend entscheiden muss (Az.: IX R 10/18).

Wer Tickets privat weiterverkauft, sollte den Ausgang des Verfahrens daher im Auge behalten. Die Entscheidung dürfte nicht nur für den Verkauf von Eintrittskarten für Sportereignisse relevant sein, auch der private Verkauf von Konzerttickets wird darunterfallen.

Foto: Fotolia/MK-Photo

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