Beiträge

Keine Steuerersparnis durch die Vermietung von Luxusimmobilien

Aktuelles Steuerurteil

Der BFH hat in seinem Urteil vom 20. Juni 2023, Az. IX R 17/21, entschieden, dass Verluste aus der Immobilienvermietung mit einer Wohnfläche von mehr als 250 m² nicht uneingeschränkt mit anderen Einkünften des Steuerzahlers verrechnet werden können.

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Das BMF gibt mit Schreiben vom 06.10.2023 bekannt, wie hoch die Umsatzsteuer bei der kurzfristigen Vermietung von Räumen zum Übernachten ist, die ein Unternehmen zur Unterbringung von Fremden zur Verfügung stellt. Bei der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafmöglichkeiten durch einen Unternehmer zur Unterbringung von Fremden sowie bei der kurzfristigen Vermietung von Campingplätzen wird gemäß Umsatzsteuerrecht der reduzierte Steuersatz angewendet.

Ferienwohnungen: Wann Vermietungsverluste die Steuer mindern

Ortsübliche Auslastung ist entscheidend - aber mit welchem Bezug?

Ein bürgerfreundliches Urteil aus Mecklenburg-Vorpommern gab einem Ferienwohnungs-Vermieter recht. Dieser hatte mit seinem Urlaubsdomizil Verluste erzielt, die das Finanzamt nicht berücksichtigen wollte. Nun liegt der Fall vor dem Bundesfinanzhof.

Vermietung möblierter Räume

Neue Verwaltungsmeinung veröffentlicht

Vermietung: Vergleichsrechnung mit Kaltmiete und Nebenkosten!

Vermieter sollten regelmäßig überprüfen, ob die 66-Prozentgrenze noch eingehalten wird.