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Veräußerungsgewinn einer Wohnung der Kinder

Steuerfreiheit nur, wenn Kinder kindergeldberechtigt sind

Unter bestimmten Umständen können Immobilien steuerfrei verkauft werden. Eine Frau hatte eine Wohnung ihren Kindern überlassen, bevor sie diese verkaufte. Doch hatte die Mutter für zwei der drei Kinder keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Dadurch wird die Wohnung nicht mehr als eigengenutzt bewertet, so dass die dann auf bis zu drei Jahre verkürzte Spekulationsfrist nicht angewendet wird – der Veräußerungsgewinn unterliegt der Steuer, urteilte der Bundesfinanzhof (Az. IX R 28/21).

Verkauf eines mobilen Heims bleibt steuerfrei

Fall liegt nun vor dem Bundesfinanzhof

Wird ein mobiles „Tiny House“ ohne Grundstück noch während der Haltefrist mit Gewinn verkauft, fällt keine Einkommensteuer („Spekulationssteuer“) auf den Gewinn an. Das entschied das niedersächsische Finanzgericht. Nun liegt der Fall vor dem Bundesfinanzhof, da das Finanzamt Revision gegen das Urteil eingelegt hat.

Hausverkauf: Keine Spekulationssteuer auf das Arbeitszimmer

Heimbüro ist Teil der Privatwohnung, so der Bundesfinanzhof

Wer eine mindestens drei Jahre selbstgenutzte Wohnung verkauft, zahlt auf einen Veräußerungsgewinn grundsätzlich keine Einkommensteuer, die in diesem Zusammenhang als „Spekulationssteuer“ bekannt ist. Steuerfreiheit gilt auch dann, wenn ein häusliches Arbeitszimmer in den Vorjahren von der Einkommensteuererklärung abgesetzt wurde, so ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs.

Fällt beim Verkauf eines Gartenhauses Spekulationsteuer an?

Verkäufer wohnte fünf Jahre in "Datsche", bis er sie verkaufte

Wer eine Immobilie nicht mindestens zehn Jahre lang nach ihrem Kauf hält, der muss den Gewinn versteuern – außer er bewohnte die Immobilie in den drei Jahren vor dem Verkauf selbst. Doch was ist, wenn der Verkäufer zwar die Immobilie tatsächlich bewohnte, aber dies gar nicht erlaubt war? Nun liegt der Fall eines Gartenhäuschens vor dem Bundesfinanzhof.

BdSt-Musterklage gegen Besteuerung von fiktivem Gewinn

BdSt geht gegen Ungerechtigkeit der Investmentsteuerreform vor

Eine Musterklage des Steuerzahlerbundes richtet sich gegen die Besteuerung von fiktiven Gewinnen. Hintergrund ist eine Übergangsregel der Investmentsteuerreform 2018. Betroffen sein kann, wer Fondsanteile vor 2018 gekauft, aber danach mit Verlust verkauft hat. Die Klage ist beim Finanzgericht Köln anhängig (Az.: 15 K 2594/20).

Enteignung: Ex-Eigentümer muss keine Steuern zahlen

Keine Einkommensteuer auf sog. Gewinn nach Enteignung

Fußballfans: Privater Ticketverkauf meist steuerfrei!

Aktueller Steuertipp