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Steuervorteile bei Kinderbetreuungskosten

Was Eltern wissen sollten

Klare Linie zu Kinderbetreuungskosten

Aktuelles Steuerurteil

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gilt nur für einen Elternteil

Aktuelles Steuerrecht

Großeltern helfen aus

Kinderbetreuungskosten absetzen

Kinderbetreuungskosten sind abziehbare Sonderausgaben. Allerdings können die Aufwendungen nur zu zwei Dritteln und bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr und Kind steuerlich berücksichtigt werden.

Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten

Aktuelles Steuerurteil

Im Streitfall ging es um Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben, die je nach Haushaltszugehörigkeit abzugsfähig sind. Der Vater des Kindes ist der Auffassung, dass das Vorliegen der Haushaltszugehörigkeit für die Abzugsfähigkeit verfassungswidrig sei.

Fragliche Gemeinnützigkeit bei betriebsnahen Kindergärten

Betreuungsplätze müssen der Allgemeinheit zugutekommen

Einem Kindergarten, der seine Plätze vorrangig an die Kinder von Angehörigen eines Vertragspartners vergibt, kann das Finanzamt die Gemeinnützigkeit versagen. Dies entschied der Bundesfinanzhof. Grund dafür ist, dass die Betreuungsplätze nicht der Allgemeinheit zugutekommen. 

Nur selbstgetragene Kinderbetreuungskosten sind absetzbar

Als Sonderausgaben bei der Steuererklärung angeben

Werden Kinder betreut, können dafür anfallende Kosten bei der Steuer geltend gemacht werden. Dies gilt aber nur für solche Kosten, welche die Eltern tatsächlich tragen. Vom Arbeitgeber übernommene lohnsteuerfreie Betreuungskosten dürfen nicht abgesetzt werden, entschied der Bundesfinanzhof.

Kinderbetreuung: Keine Steuerersparnis beim Ferienlager

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Auch wenn das Kind im Ferienlager oder auf einer Ferienfreizeit gut betreut wird, die Kosten dafür können nicht bei der Einkommensteuer abgesetzt werden. Dies geht aus einer Einkommensteuer-Kurzinformation des Finanzministeriums Schleswig-Holstein vom 21. Dezember 2017 hervor. Mit anderen Betreuungskosten lassen sich die Steuern hingegen durchaus senken.

BdSt-Tipp zum Kita-Streik

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Kosten für Kinder-Notfallbetreuung steuerfrei ersetzen