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Ein würfelförmiges Haus im Rohbauzustand vor blauem Himmel. Das Dach ist noch nicht gedeckt.

Baulandsteuer? Ungeheuer wirkungslos

Die negativen Effekte der Grundsteuer C

Ab 2025 dürfen Städte und Gemeinden im Land bebaubare, aber noch unbebaute Grundstücke mit einer erhöhten Grundsteuer belasten. Durch diese sog. Grundsteuer C soll Bauland aktiviert werden. Viel mehr spricht aber dafür, dass Bürokratie aktiviert wird und die Baulandsteuer ansonsten wirkungslos ist. Auch in Hinblick auf Gewerbesteuereinnahmen lehnt der BdSt die Grundsteuer C ab.

Immobilienpreise explodieren, die Grunderwerbsteuer auch

Steuerzahlerbund ruft neue Koalition zur Entlastung auf

Der Landesgrundstücksmarktbericht 2021 dokumentiert eine starke Nachfrage nach Immobilien und explodierende Preise in Rheinland-Pfalz. Mit einem Plus von 12 Prozent auf fast 13 Milliarden Euro erreichten die Geldumsätze für Immobilien in 2020 einen neuen Höchststand. Ebenfalls mit einem Plus von 12 Prozent erreichten die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer mit 673 Millionen Euro einen neuen Rekord. Der BdSt fordert von der neuen Koalition eine rasche Steuersenkung. Zudem zeigt die Preisentwicklung, wie gefährlich die Einführung des wertabhängigen Scholz-Modells bei der Grundsteuer wäre. Der BdSt empfiehlt stattdessen das wertunabhängige Flächenmodell.

Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

Steuerzahlerbund plädiert für Senkung der Grunderwerbsteuer

Flächenmodell für Rheinland-Pfalz nutzen

Teure Grundsteuerreform verhindern

Die Grundsteuer muss reformiert werden. Jedes Bundesland kann ein eigenes Modell beschließen, wie die Grundsteuer künftig berechnet wird. Das Bundes-Modell von Finanzminister Olaf Scholz ist hochbürokratisch und bei steigenden Mieten und Immobilienpreisen steigt auch die Grundsteuer automatisch. Ganz anders ist das einfache Flächenmodell: Hier steigt die Steuer nur dann, wenn die Stadt oder Ortsgemeinde ganz demokratisch im Rat den Hebesatz erhöht.

Weg für Grundsteuer-Reform frei

Steuerzahlerbund plädiert für Flächenmodell

Rheinland-Pfalz sollte das Flächenmodell nutzen

Bundesrat gibt Weg für Grundsteuer-Reform frei

Nachdem der Bundesrat die Grundsteuer-Reform beschlossen hat, kann jedes Bundesland dank der Öffnungs-Klausel vom komplizierten und teuren „Scholz-Modell“ des Bundesfinanzministeriums abweichen. Dies sollte Rheinland-Pfalz tun! Mit einem einfachen Flächenmodell wird der Erhebungsaufwand drastisch gesenkt und der Steuererhöhungs-Automatismus von Olaf Scholz‘ Reformmodell ausgehebelt.

Grundsteuerreform: Wohnen darf nicht teurer werden

BdSt-Einsatz für Flächenmodell und Öffnungsklausel hat sich gelohnt

Durch die Grundsteuer-Reform darf Wohnen nicht teurer werden! Schon heute sind staatliche Abgaben sowie gesetzlich festgelegte Umlagen Kostentreiber Nr. 1 bei den Ausgaben für die eigenen vier Wände. Mit dem komplizierten Scholz-Modell des Bundesfinanzministeriums wurde für den BdSt klar: Das darf so nicht kommen! Daher setzte sich der Steuerzahlerbund für eine Öffnungsklausel ein, durch die jedes Bundesland ein vernünftiges, einfaches Reformmodell einführen kann. Unser Einsatz hat sich gelohnt!

Ein würfelförmiges Haus im Rohbauzustand vor blauem Himmel. Das Dach ist noch nicht gedeckt.

„Grundsteuer C“ ist ein Irrweg

Idee ist wirkungslos und rechtsunsicher

Bisher gibt es zwei Arten der Grundsteuer: Die Grundsteuer B auf bebaubares Land wie Einfamilienhäuser und Wohnungen sowie die Grundsteuer A auf agrar- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Durch die Grundsteuer-Reform soll nun eine dritte Variante reaktiviert werden, die jedoch schon in den 1960er Jahren scheiterte: Die Grundsteuer C auf unbebaute, aber bebaubare Grundstücke. Dagegen hat der Steuerzahlerbund gute Argumente parat und ruft Rheinland-Pfalz zum Verzicht auf die Grundsteuer C auf.

Brüderle wirbt für Grundsteuer-Flächenmodell in Rheinland-Pfalz

Landesregierung sollte Öffnungsklausel nutzen

Öffnungsklausel als Chance für Rheinland-Pfalz nutzen

Neue Grundsteuer sollte auf dem Flächenmodell basieren

Mit den Grundsteuer-Reformgesetzen reagiert der Bund auf ein höchstrichterliches Urteil, nach dem die Einheitswerte als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer B verfassungswidrig sind. Neben der Einführung einer „Grundsteuer C“ auf bebaute Grundstücke wird ein kompliziertes Grundsteuer-Modell entworfen („Scholz-Modell“ nach dem Bundesfinanzminister Olaf Scholz benannt) sowie eine Öffnungsklausel für die Länder eingeführt, die das Scholz-Modell ablehnen. Bayern hat bereits angekündigt, ein einfacheres Modell zu entwickeln. Rheinland-Pfalz sollte dem bayerischen Beispiel folgen, fordert der Steuerzahlerbund RLP.