Relative Stabilität bei Realsteuer-Hebesätzen
Grundsteuer-Reform gebietet ZurückhaltungIm 2018er Hebesatz-Vergleich der 50 größten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz hat der BdSt wieder die Gewerbesteuer sowie die Grundsteuern B und A abgefragt. Dies sind die drei sogenannten Realsteuern, deren Hebesätze von jeder Kommune selbst festgelegt wird. Höhere Steuersätze für die Grundsteuer B wurden u. a. in Zweibrücken und Pirmasens beschlossen. In Bad Neuenahr-Ahrweiler erhöhte der Stadtrat sowohl die Gewerbesteuer als auch die Grundsteuer B. Die vollständige Rangliste gibt es hier zum Herunterladen.