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Weitere Etappe: Grundsteuer-Musterverfahren aus Köln jetzt mit Aktenzeichen

Noch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht anhängig / Gemeinsames Engagement von BdSt und Haus & Grund Deutschland

Wichtige Etappe: Grundsteuer-Musterverfahren aus Berlin jetzt mit Aktenzeichen

Klage beim Bundesverfassungsgericht anhängig / Gemeinsames Engagement von BdSt und Haus & Grund

Grundsteuer: Bund der Steuerzahler und Haus & Grund reichen Klage beim Bundesverfassungsgericht ein

Verbände zweifeln an Bodenrichtwerten und fiktiven Mieten

Jetzt muss die Politik ihr Soli-Versprechen einlösen!

Nach der Karlsruher Entscheidung sieht der BdSt die nächste Bundesregierung in der Pflicht

Fällt der Soli jetzt komplett?

Karlsruhe urteilt morgen zum „Solidaritätszuschlag 2020/2021“ / BdSt-Stellungnahme

Auf zum Bundesverfassungsgericht

Bundesfinanzhof weist Beschwerde des Finanzamtes zum Aussetzen der Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide zurück

Der Bundesfinanzhof hat in den beiden Muster-Beschwerdeverfahren zum Aussetzen der Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide entschieden – die Beschwerden des Finanzamtes gegen diese Aussetzung durch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz wurden als unbegründet zurückgewiesen. Damit werden die gemeinsamen Musterverfahren vom Steuerzahlerbund und Haus & Grund gegen die Grundsteuerreform nach dem Bundesmodell weiter betrieben. Eine zeitnahe Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht wird angestrebt. Die rheinland-pfälzische Landesregierung sollte daher besser an einem Plan B arbeiten.

Staatsfinanzierung der parteinahen Stiftungen bedarf eigenes Gesetz

BdSt begrüßt aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Heute hat das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil gesprochen: Die Finanzierung der parteinahen Stiftungen muss auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden, die über das Haushaltsgesetz hinausgeht! Dies hatte der Bund der Steuerzahler schon lange gefordert. Mittlerweile geht es um jährlich rund 660 Mio. Euro für die parteinahen Stiftungen, ohne dass es klare Regelungen gibt, warum es wofür wieviel Geld gibt.

Kommunen sollten auf Bettensteuer verzichten

Hohe Bürokratie und Preistreiberei schädlich für Tourismusbranche

Übernachtungen in Hotels dürfen durch Kommunen besteuert werden. Die Bettensteuer sei mit dem Grundgesetz vereinbar, beschloss das Bundesverfassungsgericht. Zuvor gab es darüber starke rechtliche Zweifel. Doch was erlaubt ist, ist nicht sinnvoll. Der Steuerzahlerbund nennt Bürokratie und die schwierige Lage der Hotellerie, weshalb auf die Bettensteuer verzichtet werden sollte.

Lohnsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

Gesamtkosten des Arbeitgebers müssen berücksichtigt werden

Betriebsveranstaltungen, wie Jubiläumsfeiern, sollen den Kontakt untereinander verbessern und sich positiv auf das Betriebsklima auswirken. Alle Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, müssen bei der lohnsteuerlichen Bewertung berücksichtigt werden, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Dagegen wurde im Januar 2022 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Was Unternehmen nun tun sollten, erklärt der BdSt.

Einsprüche für Zinsen bis 2018 werden zurückgewiesen

Neuregelung muss bis zum 31. Juli 2022 feststehen

Die hohen Steuerzinsen für Nachzahlungen und Rückzahlungen von sechs Prozent pro Jahr sind zwar seit 2014 verfassungswidrig, dennoch haben die hohen Zinssätze bis Ende 2018 Bestand. Zinsen für die Jahre ab 2019, die nach dem wegweisenden Bundesverfassungsgerichts-Urteil aus dem Juli 2021 festgesetzt wurden, bleiben vorläufig bestehen. Doch der Gesetzgeber muss handeln.

Erschließungsbeiträge: Nicht unbegrenzt zu erheben

Bundesverfassungsgericht kippt Bürger belastende Regelung

Selbst nach Jahrzehnten der Straßennutzung können Bürger in Rheinland-Pfalz überraschenderweise einen teuren Bescheid erhalten: Es werden Erschließungsbeiträge fällig. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die zeitlich unbegrenzte Regelung für verfassungswidrig erklärt. Bedeutsam ist die Entscheidung wegen der flächendeckenden Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge.

Grundsteuer-Einheitswerte sind verfassungswidrig

Einfache Reform ohne Mehrbelastungen ist nötig

Der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer. Die nun notwendige Reform sollte einfach umsetzbar sein und ohne Mehrbelastungen für die Steuerzahler auskommen. Sollte eine bürokratiearme verfassungsfeste Lösung aber nicht realisierbar sein, darf auch die Abschaffung oder Aussetzung der Grundsteuer kein Tabu sein. In diesem Fall sollten die Kommunen finanziell entschädigt werden.