Voller Werbungskostenabzug für Arbeitszimmer in gemeinsamer Mietwohnung
Urteil: Teilung der Wohnkosten bei nichtverheirateten Mietern unschädlichFür das von einem Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft genutzte Arbeitszimmer in einer gemeinsam angemieteten Wohnung können die darauf entfallenden Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig sein, so entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 3 K 2483/20 E vom 9. September 2022). Die Kosten sind nicht zu halbieren, nur weil sich beide die Kosten der Mietwohnung teilen.