28.01.2016

Häusliches Arbeitszimmer – keine Lockerung der Regelung

BdSt-Präsident Reiner Holznagel zur Entscheidung des Großen Senats zum Arbeitszimmer

„Es bleibt alles wie gehabt: Für viele Steuerzahler wird das Arbeitszimmer weiterhin nicht steuerlich absetzbar sein. Zumindest bringt die Entscheidung Klarheit, in welchen Fällen die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht werden können.“

sagt BdSt-Präsident Reiner Holznagel mit Blick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom heutigen Mittwoch. „Die Politik sollte das Urteil aber zum Anlass nehmen, um über die Regelungen nachzudenken – schließlich haben sich zahlreiche Bürger beschwert. Auch ist fraglich, ob das geltende Recht noch in die flexible Arbeitswelt passt!“

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Foto: cevahir87/Fotolia