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Grundsteuerwert: Bescheide vorläufig erlassen!

Steuerzahlerbund fordert Sicherheit und Entlastung

Schon vor Ablauf der Abgabefrist gingen bei denjenigen, die ihre Grundsteuererklärung früh abgegeben haben, die ersten Bescheide ein. Viele Bürger ärgern sich über unangemessen hohe Bodenrichtwerte oder fiktive Mieten – und wollen die Ungerechtigkeit und Pauschalierung nicht hinnehmen. Folglich droht den Finanzämtern eine Einspruchswelle gegen den Grundsteuerwertbescheid. Vor diesem Hintergrund fordert der Steuerzahlerbund als Mitglied einer Verbändeallianz, dass die Bescheide vorläufig gestellt werden.

Neue Vorläufigkeit zur Verlustverrechnungsbeschränkung von Aktien

Steuerzahler muss nicht mehr in jedem Fall Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen

Bislang können Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen steuermindernd verrechnet werden. Ob diese Praxis verfassungskonform ist, prüft das Bundesverfassungsgericht auf Bitten des Bundesfinanzhofs. Durch ein BMF-Schreiben müssen betroffene Steuerzahler ab sofort in solchen Fällen keinen Einspruch mehr gegen ihren Steuerbescheid einlegen, es erging ein Vorläufigkeitsvermerk.

Doppelte Rentenbesteuerung: Steuerbescheide ergehen künftig vorläufig

Erfolgreiche BdSt-Musterklage nun vor dem Bundesverfassungsgericht

Vor dem Bundesfinanzhof erzielte der BdSt mit seiner Musterklage gegen die Doppelbesteuerung der Rente einen ersten Erfolg. Jedoch liegt die Frage, ob Rentner unzulässigerweise doppelt besteuert werden, vor dem Bundesverfassungsgericht. In Hinblick darauf hat das Bundesfinanzministerium erlassen, dass Steuerbescheide in Bezug auf die Basisrente vorläufig gestellt werden.

Renten-Doppelbesteuerung: Senioren müssen keinen Einspruch mehr einlegen

Bundesfinanzministerium veranlasst Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid

Von der Doppelbesteuerung ihrer Rente betroffene Senioren müssen diesbezüglich gegen ihren Steuerbescheid keinen Einspruch mehr einlegen. Das Bundesfinanzministerium verfügte, dass die betroffenen Steuerbescheide von Amts wegen offen bleiben. Um den Bürgern und Finanzämtern Bürokratie zu ersparen, hatte der BdSt dies vehement gefordert. Jedoch muss der Bürger nach wie vor dem Finanzamt eine Doppelbesteuerung darlegen.

Neue Liste: Hier bleibt der Steuerbescheid vorläufig

Aktuelles aus der Finanzverwaltung