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Kein grober Fehler des Steuerberaters in eigener Sache

Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2020 faktisch verlängert

BdSt: Belastung bei Steuerberatern weiterhin hoch - nächste Fristverlängerung muss folgen!

Die Offenlegungsfrist und die Abgabefrist für Steuererklärungen wurde für Steuerberater bis Ende Mai 2022 verlängert. Dafür hatte sich der Steuerzahlerbund erfolgreich eingesetzt. In Anbetracht der weiterhin hohen Belastungen der Steuerberater sollte abermals die Frist verlängert werden, so der BdSt.

Fristballung bei Steuerberatern verhindern

BdSt-Forderung "Offenlegungsfrist verlängern" endlich im Bundestag

Derzeit läuft die Offenlegungsfrist für Steuerberater – gemeinsam mit weiteren Fristen für die Steuererklärungen 2020 – am 31. März 2021 aus. Schon vor Monaten appellierte der Steuerzahlerbund, die Fristen zu verlängern. Nun ist der Bundestags-Wahlkampf vorüber und endlich wurde das Problem im Plenum auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion behandelt. Doch statt sofort darüber abzustimmen, wurde das dringliche Thema in den Finanzausschuss verwiesen.

Steuerberater dürfen jetzt auch bei Rechtstreit über Corona-Hilfen helfen

BdSt-Erfolg erleichtert Unternehmen, ihr Recht wahrzunehmen

Künftig dürfen Steuerberater ihre Klienten in einem Rechtsstreit über Corona-Hilfen vor dem Verwaltungsgericht vertreten. Genau dafür hatte sich der BdSt gegenüber dem Bundesjustizministerium stark gemacht. Im Entwurf des „Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Art. 16) wird der Vorschlag des Steuerzahlerbundes aufgegriffen. Für Unternehmen bedeutet dies im Streitfall eine Erleichterung, denn bislang durften nur Rechtsanwälte diesbezüglich tätig werden.

Fristverlängerung für Offenlegung gefordert

Drei Monate mehr Zeit zur Rechnungslegung für 2020 aufgrund der Corona-Krise

Es ist ein guter und sinnvoller Schritt, dass für die Steuererklärung 2020 drei Monate mehr Zeit besteht als üblich. Denn viele Bürger und Steuerberater sind aufgrund der Corona-Pandemie stark beansprucht. Angespannt ist die Lage coronabedingt auch in vielen Unternehmen – doch sie erhalten keine Fristverlängerung, ihre Rechnungslegung 2020 im Bundesanzeiger muss nach wie vor bis Ende 2021 veröffentlicht werden. Der Steuerzahlerbund setzt sich beim zuständigen Bundesjustizministerium dafür ein, dass auch Betriebe mehr Zeit erhalten, ohne ein Bußgeld zahlen zu müssen.

Fristverlängerung für Steuererklärung 2019 kommt

Wer Berater einschaltet, hat nun Zeit für Abgabe bis August 2021

Wer seine Steuererklärung 2019 über einen Steuerberater beim Finanzamt einreicht, hat nun eine verlängerte Abgabefrist. Statt bis zum Februar 2021 ist erst im August 2021 Fristende. Dafür hatte sich der Steuerzahlerbund stark gemacht. Auch die Verzugszinsen fallen erst später an.

Verlängerung der Steuererklärungsfristen: Das ist zu kurz!

Steuerberater brauchen coronabedingt mehr Zeit

Wenn die Steuererklärung über einen Steuerberater eingereicht wird, verlängert sich die Abgabefrist – für die Einkommensteuer 2019 endet sie am 31. März 2021. Damit ist sie nur um einen Monat länger als regulär, was in Anbetracht der Corona-Krise unangemessen kurz ist. Denn viele Corona-Hilfen bedürfen eines Steuerberaters, so dass diese besonders viel zu tun haben.