Änderungen für Steuerberater und solche, die es werden wollen
Der BdSt informiert
Ein Referentenentwurf des BMF vom 10. Oktober 2024 sieht eine Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung vor. Hauptgründe sind gestiegene Personal- und Sachkosten in Steuerberatungskanzleien.
Wesentliche Änderungen sind die Erhöhung der Wertgebühren um 6 Prozent, die Anhebung der mittleren Betragsrahmengebühr für Lohnbuchführung um rd. 9 Prozent, die Neugestaltung der Zeitgebühr mit 9 Prozent mehr im mittleren Gebührensatz sowie eine Anpassung des Tage- und Abwesenheitsgeldes an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dazu kommen einheitliche Regelungen für Vergütungsvereinbarungen und der Wegfall von Beschränkungen bei Pauschalvergütungen. Gleichzeitig werden neue Gebührentatbestände, z. B. für Anträge auf verbindliche Auskünfte, eingeführt. Die Änderungen sollen am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten. Zusätzlich sind Änderungen in der Prüfungsordnung für Steuerberater geplant, darunter die Erhöhung der Transparenz durch detailliertere Informationen zu den Noten und die Neustrukturierung der Regelungen zu Prüfungsausschüssen. Diese Änderungen sollen zum 1. Juli 2025 in Kraft treten. Eine weitere Anpassung betrifft die Digitalisierung des Bestellungsverfahrens, indem auf die Pflicht zur Einreichung eines Passbildes im Bestellungsverfahren verzichtet wird.
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