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Steuervorteile bei Kinderbetreuungskosten

Was Eltern wissen sollten

Weihnachtszeit ist Spendenzeit: So lassen sich gute Taten steuerlich absetzen

Frohe Weihnachten

Großeltern helfen aus

Kinderbetreuungskosten absetzen

Kinderbetreuungskosten sind abziehbare Sonderausgaben. Allerdings können die Aufwendungen nur zu zwei Dritteln und bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr und Kind steuerlich berücksichtigt werden.

Weihnachtszeit ist Spendenzeit

Spenden richtig absetzen

Unter bestimmten Bedingungen können Spenden von der Steuer abgesetzt werden und sind in der Steuererklärung in der Anlage Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte abzugsfähig. Höhere Spenden in einem Jahr können in das nächste Jahr vorgetragen werden.

Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten

Aktuelles Steuerurteil

Im Streitfall ging es um Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben, die je nach Haushaltszugehörigkeit abzugsfähig sind. Der Vater des Kindes ist der Auffassung, dass das Vorliegen der Haushaltszugehörigkeit für die Abzugsfähigkeit verfassungswidrig sei.

Aufwendungen für eine Erstausbildung auch nach langjähriger Erwerbstätigkeit nicht absetzbar

Aktuelles Steuerurteil

Der BFH hat am 15. Februar 2023, Az. VI R 22/21, entschieden, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung ohne den vorherigen Abschluss einer Erstausbildung nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind, auch wenn der Steuerpflichtige zuvor langjährig Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit erzielt hat. Damit folgt der BFH der Rechtsprechung, dass Kosten für eine Erstausbildung nur als Sonderausgaben i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG abzugsfähig sind.