30.06.2023

Aufwendungen für eine Erstausbildung auch nach langjähriger Erwerbstätigkeit nicht absetzbar

Aktuelles Steuerurteil

Der BFH hat am 15. Februar 2023, Az. VI R 22/21, entschieden, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung ohne den vorherigen Abschluss einer Erstausbildung nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind, auch wenn der Steuerpflichtige zuvor langjährig Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit erzielt hat. Damit folgt der BFH der Rechtsprechung, dass Kosten für eine Erstausbildung nur als Sonderausgaben i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG abzugsfähig sind.

In dem vorliegenden Fall hatte der Kläger berufliche Erfahrungen durch ein Praktikum in der Veranstaltungstechnik mit anschließender Selbstständigkeit und privat im Führen von Flugzeugen gesammelt. Später absolvierte der Kläger eine Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer und hatte Aufwendungen in Höhe von rund 30.000 Euro in den Jahren 2016 und 2017. Die Revision wurde vom BFH als unbegründet zurückgewiesen, da die Aufwendungen des Klägers für dessen Ausbildung zu Recht vom FG nicht als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit angesehen wurden.

Es gilt weiterhin, dass vorweggenommene Werbungskosten in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Veranlassungszusammenhang mit (späteren) Einnahmen stehen müssen und der Steuerzahler zuvor bereits eine Erstausbildung abgeschlossen hat oder diese im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Die Richter bezogen sich dabei auf den steuerrechtlichen Begriff der Berufsausbildung gem. § 9 Abs. 6 S. 1 EStG, wonach ein 20-monatiges Praktikum nicht als abgeschlossene Berufsausbildung gilt, wenngleich eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung jedoch ausreichend ist. Seit der Grundsatzentscheidung des BVerfG zum Werbungskostenabzugsverbot bei einem Erststudium folgt auch der BFH dieser Auffassung. Allerdings existieren nach wie vor Meinungen, die die Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 6 Satz 1 EStG grundsätzlich in Frage stellen.

Ergänzende Informationen: Das Werbungskosten ABC des Steuerzahlerbundes finden Sie hier.

Foto: Fotolia/peterschreiber.media

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.