28.06.2023

Folgen der Staatsverschuldung immer dramatischer

BdSt aktualisiert seine Schuldenuhr

Die Staatsverschuldung Deutschlands hat in diesem Frühjahr einen neuen Rekordwert erreicht. Mit 2.406,6 Milliarden Euro standen Bund, Länder und Kommunen Anfang April in der Kreide – gegenüber Ende 2022 ist dies ein Zuwachs von knapp 39 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt heute weiter mitteilt (aktuelle Daten zum 31.3.2023). 

Ganz klar: Schuldentreiber Nr. 1 ist weiterhin der Bund, der mit rund 1.660 Milliarden Euro inzwischen mehr als doppelt so hoch verschuldet ist wie Länder und Kommunen mit 747 Milliarden Euro zusammen. Auf dieser neuen Basis hat der Bund der Steuerzahler die Schuldenuhr Deutschlands in Berlin-Mitte aktualisiert und den Schuldenstand fortgeführt.

21 Milliarden Euro Zinsverpflichtungen schon jetzt / 21 Milliarden Euro Gesamtetat Bildungsministerium 2023: Zinsen fressen Bildungsausgaben auf

Die enorme Verschuldung der vergangenen Jahre, vor allem die des Bundes, wirkt sich immer dramatischer auf die öffentlichen Haushalte aus. Von Januar bis Ende Mai 2023 musste allein der Bund knapp 21 Milliarden Euro für Zinsverpflichtungen aufbringen – fast eine Vervierfachung gegenüber den ersten fünf Monaten 2022. Schlimmer noch: Die bisherigen Zinsausgaben des Bundes in diesem Jahr übertreffen bereits jetzt die Zinszahlungen des gesamten Jahres 2022 um mehr als fünf Milliarden Euro!

Die Rekord-Staatsverschuldung in Verbindung mit der Wucht der Zinswende geht zu Lasten wichtiger Politikbereiche: Der Gesamtjahresetat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beträgt 2023 rund 21 Milliarden Euro. Dieses Volumen ist innerhalb weniger Monate allein für Zinsverpflichtungen aufgebraucht worden – ohne von diesem Geld auch nur einen Euro zusätzlich in Bildung und Grundlagenforschung investieren zu können.

Hinter diesen Zahlen steht unser Appell: Die Schuldenspirale muss beendet werden! Mit Blick auf die Etatverhandlungen im Bund für 2024 muss die Maxime lauten: Sparen, sparen, sparen, um zumindest die grundgesetzliche Schuldenbremse einhalten zu können. In der mittelfristigen Finanzplanung muss sogar ein Neuverschuldungsstopp Priorität haben – sonst ist der Bundeshaushalt mit seiner Schuldenlast bald überfordert.

Foto: BdSt/Panknin

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