Wenn der Pauschbetrag für Pflegende die Steuerlast mindert
BdSt setzt sich erfolgreich für höhere Pflegepauschbeträge einDie Pflegepauschbeträge steigen! Abhängig vom Pflegegrad liegt der Pflegepauschbetrag für pflegende Angehörige zwischen 600 und 1.800 Euro. Mit dem Pauschbetrag werden Aufwendungen wie Arztfahrten abgegolten, so dass Belege zu sammeln entbehrlich ist. Der Steuerzahlerbund hatte sich im Bundestag für höhere Pflegepauschbeträge eingesetzt – mit Erfolg!
