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Wenn der Pauschbetrag für Pflegende die Steuerlast mindert

BdSt setzt sich erfolgreich für höhere Pflegepauschbeträge ein

Die Pflegepauschbeträge steigen! Abhängig vom Pflegegrad liegt der Pflegepauschbetrag für pflegende Angehörige zwischen 600 und 1.800 Euro. Mit dem Pauschbetrag werden Aufwendungen wie Arztfahrten abgegolten, so dass Belege zu sammeln entbehrlich ist. Der Steuerzahlerbund hatte sich im Bundestag für höhere Pflegepauschbeträge eingesetzt – mit Erfolg!

Steuerliche Situation von Menschen mit Behinderung soll sich ab 2021 verbessern

Steuerzahlerbund setzt sich seit langem für die wichtigen Änderungen ein - das ist geplant!

Ab dem Jahr 2021 wird sich in puncto Steuern voraussichtlich einiges für behinderte Menschen ändern. Der Steuerzahlerbund setzte sich erfolgreich für höhere Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge ein. Als „dringend nötig“ bezeichnet der BdSt die Verbesserungen, da die Pauschbeträge seit 1975 bzw. 1990 nicht angepasst wurden.

Behinderten-Pauschbetrag gilt auch bei Pflegegrad 4 oder 5

Erfolg für BdSt: Ab kommenden Jahr verdoppelt sich der Pauschbetrag

Ab 2021 wird der Behindertenpauschbetrag verdoppelt! Davon profitieren auch Pflegebedürftige mit Pflegegraden 4 oder 5 – sogar dann, wenn sie keinen Schwerbehindertenausweis haben. Darüber informiert der Steuerzahlerbund, der auch einen Ratgeber bereithält.

Auch Kinder haben Anspruch auf Pflegebeitrag

Erbschaftsteuer wird dadurch gesenkt

Kinder, die ihre Eltern pflegen, können den sogenannten Pflegefreibetrag in Anspruch nehmen und damit ihre Erbschaftsteuer senken. Dies hat der Bundesfinanzhof aktuell entschieden (Az.: II R 37/15). Damit steht Kindern neben dem persönlichen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro auch der Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 Euro zu.