30.10.2020

Steuerliche Situation von Menschen mit Behinderung soll sich ab 2021 verbessern

Steuerzahlerbund setzt sich seit langem für die wichtigen Änderungen ein - das ist geplant!

Ab dem Jahr 2021 wird sich in puncto Steuern voraussichtlich einiges für Menschen mit Behinderung ändern. Der Steuerzahlerbund setzte sich erfolgreich für höhere Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge ein. Als „dringend nötig“ bezeichnet der BdSt die Verbesserungen, da die Pauschbeträge seit 1975 bzw. 1990 nicht angepasst wurden.

Für Menschen mit Behinderungen und pflegende Angehörige soll es ab dem kommenden Jahr höhere Steuer-Pauschbeträge geben. Damit entfällt in vielen Fällen das Sammeln von Einzelbelegen für die Steuererklärung.

Menschen mit Behinderung haben oft höhere Aufwendungen. Deshalb können sie in ihrer Einkommensteuererklärung bestimmte Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen oder den sog. Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Dieser ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt und beträgt aktuell maximal 3.700 Euro. Ab dem kommenden Jahr verdoppeln sich die Beträge. Zudem gilt der Pauschbetrag künftig ab einem Grad der Behinderung von 20 (aktuell 25) und wird damit an das Sozialrecht angepasst. Für Fahrtkosten gibt es ab 2021 ebenfalls einen Pauschbetrag: Je nach Grad der Behinderung beträgt dieser 900 Euro oder 4.500 Euro pro Jahr. Werden Angehörige zu Hause gepflegt, wird auch dies steuerlich berücksichtigt und zwar über den Pflegepauschbetrag. Laut Gesetzentwurf wird der Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 von 924 Euro auf 1.800 Euro erhöht und für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 erstmals Pauschbeträge eingeführt.

Die Änderungen waren dringend nötig, da die Pauschbeträge für behinderte Menschen seit dem Jahr 1975 nicht mehr angepasst wurden und der Pflegepauschbetrag seit 1990 unverändert war.

Hinweis: Die Stellungnahme des Steuerzahlerbundes gegenüber dem Finanzausschuss des Bundestages können Sie HIER nachlesen.

Tipp für BdSt-Mitglieder: Die Ratgeber Nr. 19 „Steuerliche Erleichterung für Menschen mit Behinderung“ sowie Nr. 78 „Steuerliche Absetzbarkeit von Pflegekosten“ können Sie sich im Mitgliederbereich herunterladen oder kostenlos bei der BdSt-Geschäftsstelle per E-Mail an info@bdst-rlp.de oder telefonisch unter 06131-986 100 bestellen.

Foto: Fotolia/industrieblick

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