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Software-Problem bei neuen Behinderten-Pauschbeträgen

Lohn- oder Gehaltsabrechnung bei betroffenen Arbeitnehmern fehlerhaft

Ein Software-Fehler hat die neuen Behinderten-Pauschbeträge bei betroffenen Arbeitnehmern zum Teil auf null Euro gesetzt, statt sie zu verdoppeln. An der Fehlerbeseitigung arbeiten das Bundesfinanzministerium und das Bundeszentralamt für Steuern. Jedoch soll der falsche Betrag sogar noch auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung von März 2021 auftreten.

Steuerliche Situation von Menschen mit Behinderung soll sich ab 2021 verbessern

Steuerzahlerbund setzt sich seit langem für die wichtigen Änderungen ein - das ist geplant!

Ab dem Jahr 2021 wird sich in puncto Steuern voraussichtlich einiges für behinderte Menschen ändern. Der Steuerzahlerbund setzte sich erfolgreich für höhere Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge ein. Als „dringend nötig“ bezeichnet der BdSt die Verbesserungen, da die Pauschbeträge seit 1975 bzw. 1990 nicht angepasst wurden.

Behinderten-Pauschbetrag gilt auch bei Pflegegrad 4 oder 5

Erfolg für BdSt: Ab kommenden Jahr verdoppelt sich der Pauschbetrag

Ab 2021 wird der Behindertenpauschbetrag verdoppelt! Davon profitieren auch Pflegebedürftige mit Pflegegraden 4 oder 5 – sogar dann, wenn sie keinen Schwerbehindertenausweis haben. Darüber informiert der Steuerzahlerbund, der auch einen Ratgeber bereithält.

Ehegatten dürfen sich Behinderten-Pauschbetrag teilen

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