Software-Problem bei neuen Behinderten-Pauschbeträgen
Lohn- oder Gehaltsabrechnung bei betroffenen Arbeitnehmern fehlerhaft
Ein Software-Fehler hat die neuen Behinderten-Pauschbeträge bei betroffenen Arbeitnehmern zum Teil auf null Euro gesetzt, statt sie zu verdoppeln. An der Fehlerbeseitigung arbeiten das Bundesfinanzministerium und das Bundeszentralamt für Steuern. Jedoch soll der falsche Betrag sogar noch auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung von April 2021 auftreten.
Menschen mit Behinderung erhalten ab 2021 deutlich höhere Steuerpauschbeträge, denn die sog. Behinderten-Pauschbeträge wurden verdoppelt. Bei Arbeitnehmern werden die neuen Pauschbeträge prinzipiell automatisch beim Lohnabzug berücksichtigt und dementsprechend weniger Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen, wenn bereits bisher ein Freibetrag beim elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren (sog. ELStAM-Datenbank) hinterlegt war.
Bei der zentralen Umstellung ist es bei einem Teil der Betroffenen jedoch bundesweit zu einem Fehler gekommen. Bei diesen Bürgern wurden die Freibeträge nicht verdoppelt, sondern auf null Euro herabgesetzt, sodass nun eventuell eine zu hohe Lohnsteuer abgezogen wird. Das Bundesfinanzministerium und das Bundeszentralamt für Steuern arbeiten mit Hochdruck an der Fehlerbeseitigung. Diese soll nach Auskunft der Behörden von Amts wegen erfolgen, sodass sich die Steuerzahler nicht bei ihrem Finanzamt melden müssen. Allerdings wird voraussichtlich auch noch die Lohn- oder Gehaltsabrechnung für den Monat März, ggf. sogar April fehlerhaft sein.
Das Bundeszentralamt für Steuern teilte mit, dass Arbeitgeber nach der Korrektur durch das Finanzamt die Möglichkeit haben, den Lohnsteuerabzug für die betroffenen Arbeitnehmer zu ändern. Dabei könne der Pauschbetrag entweder rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 auf 12 Monate verteilt oder ab dem nächstmöglichen Monatsersten auf die verbliebenen Monate des Jahres berücksichtigt werden.
Lange hat sich der Bund der Steuerzahler für höhere Behinderten-Pauschbeträge eingesetzt – letztlich mit Erfolg. Seit 1975 wurde der Behinderten-Pauschbetrag nicht angepasst, so dass dieser inflationsbereinigt ständig niedriger wurde. Mehr darüber und über weitere Pausch- und Freibeträge, die angepasst werden sollten, lesen Sie in unserer kostenlosen Broschüre „70 Vorschläge zur Vereinfachung des Steuerrechts“.
Tipps für BdSt-Mitglieder: Exklusiv für Mitglieder des Steuerzahlerbundes haben wir unseren Ratgeber Nr. 19 „Steuerliche Erleichterungen für Menschen mit Behinderung“ aufgelegt. Diesen können Sie sich entweder im Mitgliederbereich herunterladen oder unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer kostenfrei bestellen unter Tel. 06131/986 10-0 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.
Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.

