Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen ins Ausland ändern sich 2023
Pauschalen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machenSteuerzahler, die beruflich bedingt viel im Ausland unterwegs sind, können Verpflegungspau-schalen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen. Für das Jahr 2023 wurden die Beträge aktualisiert. Das hat die Finanzverwaltung bekanntgegeben.
