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110 Euro für Weihnachtsgeschenke und -feier je Beschäftigtem

Es weihnachtet wieder in den Firmen

Für die betriebliche Weihnachtsfeier und Geschenke für die Mitarbeiter gilt eine Höchstgrenze von 110 Euro je Beschäftigtem, damit die Aufwendungen steuerfrei bleiben. Eine Voraussetzung dafür ist es, dass sämtliche Mitarbeiter des Unternehmens, der Abteilung oder Filiale eingeladen wurden. Sogar wenn die Grenze überschritten wird, gelten steuerliche Besonderheiten.

Betriebsfeier: Kosten sind auf Teilnehmer aufzuteilen

Steuern werden fällig, wenn durch Absagen Freibeträge überschritten werden

Für Betriebsfeiern gilt ein Freibetrag pro Teilnehmer, damit keine Einkommensteuer und Sozialabgaben fällig werden. Sagen Kollegen ab, müssen die Kosten auf die Erschienenen umgelegt werden. Wird dadurch der Freibetrag überschritten, fallen grundsätzlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (VI R 31/18).

Betriebsweihnachtsfeier 2015 richtig planen

Wie Betriebsweihnachtsfeiern steuerlich behandelt werden