16.12.2022

110 Euro für Weihnachtsgeschenke und -feier je Beschäftigtem

Es weihnachtet wieder in den Firmen

Für die betriebliche Weihnachtsfeier und Geschenke für die Mitarbeiter gilt eine Höchstgrenze von 110 Euro je Beschäftigtem, damit die Aufwendungen steuerfrei bleiben. Eine Voraussetzung dafür ist es, dass sämtliche Mitarbeiter des Unternehmens, der Abteilung oder Filiale eingeladen wurden. Sogar wenn die Grenze überschritten wird, gelten steuerliche Besonderheiten.

Die Weihnachtszeit steht auch bei den Unternehmen wieder vor der Tür. Nach einer Durststrecke wegen der Coronakrise planen viele Arbeitgeber wieder Feiern für die Mitarbeiter. Diese freuen sich über das gesellige Beisammensein, das der Arbeitgeber spendiert. Und der Fiskus beteiligt sich daran. Denn die getragenen Aufwendungen braucht der Arbeitgeber nicht versteuern, wenn 110 Euro je Beschäftigten nicht überschritten werden. Neben den Kosten für Speisen und Getränken oder dem feierlichen Event können hier auch Geschenke für die Teilnehmer berücksichtigt werden. Insgesamt sind die Kosten auf alle anwesenden Gäste der Feier zu verteilen. Dazu zählt auch die Begleitung der Arbeitnehmer. Sobald der Betrag von 110 Euro je Beschäftigten überschritten wird, fallen dann doch 25 Prozent Steuern an, die der Arbeitgeber aber übernehmen kann. Vorteilhaft ist in diesem Fall, dass die Sozialversicherung keine Beiträge erhebt. Wichtig ist: Die steuerfreien 110 Euro gibt es nur, wenn alle Beschäftigten des Unternehmens, der Abteilung oder Filiale eingeladen wurden.

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Foto: Fotolia/VRD

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