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Übergangsgelder für Ex-Minister

Erfolg des BdSt Rheinland-Pfalz

Zeit für eine Reform der Übergangsgelder für Ex-Minister

Kurznachricht des BdSt Rheinland-Pfalz

Ex-Minister aus Rheinland-Pfalz fallen weich

Übergangsgelder in der Kritik

Scheidet ein Minister aus seinem Amt aus, darf er sich nicht nur auf ein zukünftiges Ruhegehalt freuen. Befristet gibt es im Anschluss sofort ein Übergangsgeld. Im Bund und in den meisten Bundesländern gibt es das bis zu zwei Jahre lang, Rheinland-Pfalz gönnt seinen Ex-Ministern jedoch noch ein drittes Jahr. Der BdSt fordert, diese teure Unverhältnismäßigkeit zu beenden – doch die Ampel winkt ab.