02.07.2025

Zeit für eine Reform der Übergangsgelder für Ex-Minister

Kurznachricht des BdSt Rheinland-Pfalz

Scheidet ein Minister aus seinem Amt aus, darf er sich nicht nur auf ein zukünftiges Ruhegehalt freuen. Befristet gibt es im Anschluss zusätzlich sofort ein Übergangsgeld.

Im Bund und in den meisten Bundesländern gibt es das bis zu zwei Jahre lang, Rheinland-Pfalz gönnt seinen Ex-Ministern jedoch noch ein drittes Jahr. Der BdSt forderte daher bereits 2024 anlässlich der üppigen Gelder für Ex-Regierungsmitglieder wie Malu Dreyer, Roger Lewentz und Anne Spiegel, diese teure Unverhältnismäßigkeit zu beenden – doch die Ampel winkte ab.

Im Mai 2025 hat die CDU-Landtagsfraktion den Ball aufgegriffen und einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser sieht vor, das Übergangsgeld auf maximal zwei Jahre zu begrenzen. Zudem soll für Ex-Minister künftig auch eine sog. Karenzzeit von 18 Monaten gelten. Auf diese Weise sollen Interessenkonflikte zwischen Regierungshandeln und künftigen Jobs in der freien Wirtschaft vermieden werden. Jetzt liegt es an der Ampel-Koalition zu handeln.

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