Ex-Minister aus Rheinland-Pfalz fallen weich
Übergangsgelder in der Kritik
Scheidet ein Minister aus seinem Amt aus, darf er sich nicht nur auf ein zukünftiges Ruhegehalt freuen. Befristet gibt es im Anschluss sofort ein Übergangsgeld. Im Bund und in den meisten Bundesländern gibt es das bis zu zwei Jahre lang, Rheinland-Pfalz gönnt seinen Ex-Ministern jedoch noch ein drittes Jahr. Der BdSt fordert, diese teure Unverhältnismäßigkeit zu beenden – doch die Ampel winkt ab.
Der Streit um das üppige Übergangsgeld, welches Rheinland-Pfalz seinen Ex-Ministern gönnt, entzündete sich am Fall der ehemaligen Landes- und Bundesministerin Anne Spiegel von den Grünen. Im Zusammenhang mit der Ahrflut ist Spiegel im April 2022 zurückgetreten.
Eigentlich stehen ihr als Ex-Bundesministerin zwei Jahre an Übergangsgeld zu, aber dank einer Landesregelung gibt es noch ein drittes Jahr lang Geld und zwar rund 8.500 Euro pro Monat! Als das Mitte 2024 bekannt wurde, gab es viel Kritik. Selbst aus Reihen der rheinland-pfälzischen SPD – so kritisierte MdB Joe Weingarten das u.a. als „Prämie fürs Nichtstun“.
Die Übergangsgeld-Regelung findet sich im rheinland-pfälzischen Ministergesetz. So wird das Übergangsgeld für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, für die der Berechtigte ohne Unterbrechung Amtsbezüge als Mitglied der Landesregierung erhalten hat, jedoch mindestens für sechs Monate und höchstens für drei Jahre. Es entspricht in den ersten drei Monaten dem Amtsgehalt zzgl. ggf. Familienzuschlag in voller Höhe, für den Rest der Bezugsdauer die Hälfte dieser Bezüge. Laut Presse ist nur Sachsen vergleichbar „großzügig“. Der Bund und die meisten anderen Bundesländer zahlen längstens bis zu zwei Jahre lang.
Die Kritik an Spiegels langem Übergangsgeld nahm der BdSt zum Anlass, öffentlich darauf hinzuweisen, dass auch SPD-Landespolitiker von dieser generösen Regelung profitieren. Wer es ehrlich meint, müsse daher unabhängig vom Parteibuch das Ministergesetz reformieren. Aber davon will die Ampel-Koalition in Mainz nichts wissen. SPD, Grüne und FDP erklärten nahezu einhellig, dass die Übergangsgelder in einer Phase der beruflichen Neuorientierung die Unabhängigkeit der ausgeschiedenen Minister wahren und damit Interessenskonflikte bei künftigen Arbeitgebern vorbeugen würden. Doch ist dem so? Eher nicht!
So trat die damalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Juli 2024 zurück. Dreyer orientiert sich beruflich aber nicht um, sondern erhält die ersten drei Monate ein Übergangsgeld von je über 16.000 Euro und wechselt ab November 2024 zum Ruhegehalt von rund 12.000 Euro pro Monat. Dreyer wechselt also nur den Geldtopf ab dem Zeitpunkt, ab wann das Ruhegehalt das Übergangsgeld übertrifft.
Oder man nehme den ehemaligen Innenminister Roger Lewentz. Er trat im Oktober 2022 von seinem Amt zurück und bezieht bis heute Übergangsgeld – in weniger als zwei Jahren rund 100.000 Euro! Allerdings ist Lewentz nicht in der „beruflichen Neuorientierung“ sondern Landtagsabgeordneter. Somit erhält Lewentz über 7.500 Euro Übergangsgeld plus eine auf rund 4.000 € „gekürzte“ Diät pro Monat.
BdSt-Fazit:
Die prinzipielle Besserstellung rheinland-pfälzischer Landespolitiker ist nicht wirklich zu rechtfertigen. Umso skurriler werden die rhetorischen Verrenkungen der Ampel-Koalition – selbst in Fällen wie bei Dreyer und Lewentz, bei denen die Ausrede der „beruflichen Neuorientierung“ ganz klar zusammenbricht. Das Mindestziel einer Reform der Übergangsgelder sollte eine Begrenzung auf längstens zwei Jahre sein, wie es der Bund und viele Bundesländer vormachen. Aber selbst das ist eigentlich zu großzügig. Besser wäre es, die Zahlung auf maximal 12 Monate nach Ausscheiden aus dem Mandat zu begrenzen, wobei ein Jahr Regierungsmitgliedschaft einen Monat Übergangsgeld begründet. Bei extrem kurzen Amtszeiten sollte eine Monatszahlung nicht überschritten werden.
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