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Steuerfrei verkaufen – Was ist zu beachten?

BdSt-Steuertipp v. 16.05.2025

Bundestag: 3.000 Euro Inflationsprämie beschlossen

Auf Voraussetzungen achten, damit die Prämie steuerfrei ist

Der Bundestag hat einen Freibetrag beschlossen, durch die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bis zu 3.000 Euro steuerfrei zukommen lassen können. Damit sollen die stark gestiegenen Verbraucherpreise gemildert werden. Befristet ist die steuerfreie Auszahlung der „Inflationsprämie“ bis zum 31. Dezember 2024.

Lohnextras: Wichtige Änderungen bei den Sachbezügen

Höhere Freigrenzen und strengere Auflagen ab 2022

Ab 2022 steigt die Freigrenze für Sachbezüge auf 50 Euro im Monat. Jedoch werden auch die Regeln strenger, dass solche Sachbezüge überhaupt steuerfrei sind. Weiterhin gilt dies für Gutscheine und Prepaid-Karten, die nur in bestimmten Geschäften eingesetzt werden können.

Beratung für berufliche Neuorientierung ist steuerfrei

Arbeitnehmer müssen keinen geldwerten Vorteil versteuern

Wenn Arbeitnehmer zur beruflichen Umorientierung auf Kosten des scheidenden Arbeitgebers beraten werden, unterliegt dies nicht der Steuerpflicht des Beschäftigten. Dies gilt auch für Weiterbildungskosten wie Computerkurse oder Lehrgänge für Sprachen. Trägt hingegen der Arbeitnehmer selbst die Aufwendungen, kann er sie von der Steuer absetzen.

BdSt-Taschenbuch“Mehr Netto vom Brutto – Das A-Z der lohnsteuerfreien Zuwendungen“

Mehr Netto vom Brutto - Das A-Z der lohnsteuerfreien Zuwendungen

In Deutschland werden zahlreiche Abgaben vom Bruttogehalt abgezogen, bevor das Geld auf dem Konto landet: Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge, ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Zum Glück ist es möglich, Arbeitnehmern geldwerte Zuwendungen zu geben, für die „Netto gleich Brutto“ gilt. Was es dabei zu beachten gilt, verrät der BdSt-Ratgeber. Dieser richtet sich sowohl an Arbeitgeber, die ihren Angestellten steuervergünstigt etwas Gutes tun wollen, als auch an Arbeitnehmer, um bei der nächsten Gehaltsverhandlung effektiv mehr herauszuschlagen.