Beiträge

Einspruch beim Kauf unerschlossener Grundstücke einlegen

Wird auf den Gesamtpreis Grunderwerbsteuer fällig?

Wird ein unerschlossenes Grundstück gekauft, im Kaufvertrag aber bereits die Erschließung vereinbart und bezahlt, berechnet das Finanzamt auf den Gesamtpreis Grunderwerbsteuer. Ob das richtig ist, prüft jetzt der Bundesfinanzhof. Relevant ist die Entscheidung vor allem beim Kauf von Bauträgern.

Taschenbuch „Steuern rund ums Haus“

Steuern rund ums Haus - Tipps und Informationen

Wer eine Wohnung sein Eigen nennt, lernt sehr schnell erste Steuern rund um die Immobilie kennen: die Grundsteuer B und – beim Kauf – die Grunderwerbsteuer. Jedoch fallen grundsätzlich weitaus mehr Steuern an – umgekehrt kann man Ausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen, zum Beispiel Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen. Dieses BdSt-Taschenbuch gibt Einblick über die Themen Erwerb, Selbstnutzung, Vermietung, Veräußerung und Vererbung von Immobilien. Neben wichtigen Informationen sind zahlreiche Steuertipps enthalten, die Ihnen helfen, Geld zu sparen.

Bei Leerstand kann Grundsteuer erlassen werden

Auf Antrag gibt es Geld zurück

Besonders in der Corona-Krise mehren sich Leerstände von Immobilien oder Mietzahlungen bleiben aus. Stehen zur Vermietung bestimmte Räumlichkeiten ohne Verschulden des Eigentümers leer ein, kann dieser einen Grundsteuer-Erlass beantragen. Dazu haben sie Zeit bis Ende März. Beizufügen sind Nachweise, aus denen die Vermietungsbemühungen hervorgehen.

Tierschäden richtig von der Steuer absetzen

BFH: Keine außergewöhnliche Belastung, dennoch kann Steuerlast gesenkt werden

Ausgaben für die Beseitigung von Tierschäden am Eigentum können in der Regel nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer abgesetzt werden, entschied der Bundesfinanzhof. Die Ausgaben können aber an anderer Stelle berücksichtigt werden und so die Steuerlast mindern.

Energetische Sanierung

Steuerermäßigung für Haussanierung – Bescheinigung erforderlich

Formular bereits veröffentlicht / Anwendungsschreiben in Kürze erwartet

Taschenbuch „Arbeiten in Haus und Garten“

Arbeiten in Haus und Garten - Steuern sparen leicht gemacht

Eigenheimbesitzer, Vermieter und Mieter haben einige Möglichkeiten, Aufwendungen rund um den Wohnsitz steuerlich geltend zu machen. Veranschaulicht durch zahlreiche (Rechen-)Beispiele und in verständlichen Worten zeigt der Steuerzahler auf, wie der Fiskus an bestimmte Kosten von Haus und Garten beteiligt werden kann – so als Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen. Auch energetische Sanierungen werden steuerlich begünstigt!

Ein würfelförmiges Haus im Rohbauzustand vor blauem Himmel. Das Dach ist noch nicht gedeckt.

Widerruf von Baukrediten: Steuertipp für Kreditnehmer

Hauseigentümer müssen Vergleichszahlung nicht voll versteuern

Steuerstreit bei Immobilien vermeiden

Tipp für Hauskäufer beim Kaufvertrag

Enteignung: Ex-Eigentümer muss keine Steuern zahlen

Keine Einkommensteuer auf sog. Gewinn nach Enteignung

Keine Erbschaftsteuer fürs Eigenheim

Erben müssen zeitnah einziehen

Kinder können von ihren Eltern eine Immobilie steuerfrei erben, vorausgesetzt sie selbst ziehen innerhalb von sechs Monaten ein. Das gilt sogar dann, wenn die üblichen Freibeträge bei der Erbschaftsteuer bereits durch anderes Vermögen ausgeschöpft wurden. Ein späterer Einzug bleibt hingegen nur in besonderen Ausnahmefällen steuerfrei.