Einspruch beim Kauf unerschlossener Grundstücke einlegen
Wird auf den Gesamtpreis Grunderwerbsteuer fällig?Wird ein unerschlossenes Grundstück gekauft, im Kaufvertrag aber bereits die Erschließung vereinbart und bezahlt, berechnet das Finanzamt auf den Gesamtpreis Grunderwerbsteuer. Ob das richtig ist, prüft jetzt der Bundesfinanzhof. Relevant ist die Entscheidung vor allem beim Kauf von Bauträgern.