19.06.2020

Steuerermäßigung für Haussanierung – Bescheinigung erforderlich

Formular bereits veröffentlicht / Anwendungsschreiben in Kürze erwartet

Um eine Steuerförderung für eine energetische Sanierung seines Eigenheims zu erhalten, gilt es einiges zu beachten. Insbesondere muss eine Bescheinigung ausgefüllt werden, die das Bundesfinanzministerium zur Verfügung stellt.

Wer seine selbstgenutzten vier Wände von einem Fachbetrieb energetisch sanieren lässt, kann dafür eine Steuerförderung nach § 35c EStG erhalten. Vorausgesetzt: Das ausführende Fachunternehmen, ein Energieberater oder entsprechend qualifizierte Personen, z. B. Architekten oder Bauingenieure, stellen eine Bescheinigung aus. Dafür muss ein amtlicher Vordruck verwendet werden, den das Bundesfinanzministerium am 31. März 2020 auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Dieses Formular benötigt der Kunde zum Nachweis bei seiner Steuererklärung. Weitere inhaltliche Details werden in einem zweiten Anwendungsschreiben erwartet, das in Kürze veröffentlicht werden soll.

Foto: Fotolia/exclusive design

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