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Integrationspauschale verbleibt zur Hälfte beim Land

Bundesgeld kommt nicht vollständig bei den Kommunen an

Wie schon in den Jahren zuvor beteiligt sich der Bund an den Kosten für die Flüchtlingsintegration. Es sind die Kommunen, die mit dem Bundesgeld entlastet werden sollen. Da der Bund Kommunen nicht direkt Mittel zukommen lassen darf, erfolgt die Verteilung über die Bundesländer. Rheinland-Pfalz behält dabei erneut einen Großteil des Geldes ein.

Dreistellige Millionen-Kosten für Asylbewerber-Erstaufnahme

Rheinland-Pfalz baut AfA-Plätze ebenso schnell ab wie auf

„Preisprüfer einsetzen!“

BdSt zu städtischen Verträgen mit Flüchtlingsheim-Betreiber

Rheinland-Pfalz behält Großteil der Integrationspauschale

Kommunen erhalten nur ein Drittel des Bundesgeldes

Von 2016 bis 2018 beteiligt sich der Bund deutschlandweit mit jeweils zwei Mrd. Euro an der Integration von Flüchtlingen. Dadurch sollen die Kommunen finanziell entlastet werden. Doch der Bund darf den Kommunen nicht direkt Finanzmittel zukommen lassen, als Zwischenstation fungieren die Länder. Das gibt dem Land Rheinland-Pfalz die Gelegenheit, einen Großteil des Geldes für sich selbst einzubehalten.

Aus der Flucht in die Ferien

Rheinland-Pfalz bezahlt Flüchtlingen Urlaub

Eine Aktion des Landes Rheinland-Pfalz ermöglicht es Flüchtlings-Familien, in den Urlaub zu fahren. Der Steuerzahler kommt dafür mit rund 30.000 Euro auf. Aber sollte der Staat wirklich Ferienaufenthalte bezahlen?