19.12.2016

Rheinland-Pfalz behält Großteil der Integrationspauschale

Kommunen erhalten nur ein Drittel des Bundesgeldes

Von 2016 bis 2018 beteiligt sich der Bund deutschlandweit mit jeweils zwei Mrd. Euro an der Integration von Flüchtlingen. Dadurch sollen die Kommunen finanziell entlastet werden. Doch der Bund darf den Kommunen nicht direkt Finanzmittel zukommen lassen, als Zwischenstation fungieren die Länder. Das gibt dem Land Rheinland-Pfalz die Gelegenheit, einen Großteil des Geldes für sich selbst einzubehalten.

Drei Jahre lang, von 2016 bis 2018, stellt der Bund jährlich zwei Mrd. Euro bereit, um die Kommunen vollständig von den Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Flüchtlinge zu entlasten. Das sah zumindest das Gesetz vor, auf das sich Bund und Länder geeinigt hatten. Die ohnehin finanzschwachen rheinland-pfälzischen Kreise, Städte und Gemeinden freuten sich über den in Aussicht gestellten Geldsegen. Denn nach Rheinland-Pfalz fließen drei Mal 96 Mio. Euro.

Mehr Geld für die durch Flüchtlinge entstandenen Kosten würde den Kommunen fraglos gut tun. Wie hoch die Ausgaben der rheinland-pfälzischen Kommunen für Flüchtlinge insgesamt sind, wird statistisch zwar nicht erfasst. Doch allein die Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz betrugen im Jahr 2015 rund 238 Mio. Euro.

Für die Dauer des Asylverfahrens zahlt Rheinland-Pfalz den Kommunen eine monatliche Pauschale von 848 Euro pro Asylsuchendem. Zudem werden Integrationsmaßnahmen wie Sprachkurse finanziell unterstützt. Es wäre daher nicht verwunderlich, wenn der Ansatz im Landeshaushalt für Ausgaben im Asylbereich, der im Jahr 2016 bei 348 Mio. Euro liegt, am Ende nicht ausreichen wird. Die hohen Kosten verdeutlichen, dass sowohl das Land Rheinland-Pfalz als auch seine Kommunen jeden zusätzlichen Euro für die Herkulesaufgabe Integration benötigen.

„Aufteilung“ der Integrationspauschale

Doch nun entschied der Landtag mehrheitlich, den Kommunen nur für das Jahr 2016 die „Integrationspauschale“ des Bundes vollständig weiterzuleiten. Zudem erhalten die Kommunen noch in diesem Jahr eine Abschlagszahlung auf die Landesleistungen nach dem Landesaufnahmegesetz in Höhe von 44 Mio. Euro für das Jahr 2017. Dagegen behält das Land in den Jahren 2017 und 2018 die 96 Mio. Euro des Bundes komplett für sich.

Der „Umweg“ über das Land kommt den Kreisen, Städten und Gemeinden also teuer zu stehen. Die Kommunen erhalten nur ein Drittel der Integrationspauschale des Bundes. Das Land behält für seine Asylausgaben zwei Drittel. Im Bundesgesetz zur Integrationspauschale ist vorgesehen, das Geld über die Verteilung der Umsatzsteuer in die Länder zu bringen. Der Länderanteil an der Umsatzsteuer wird so erhöht, dass der Bund die insgesamt angedachten zwei Mrd. Euro weitergibt. Die Länder wiederum sollten das Geld an ihre Kommunen weiterleiten. Der Bund hingegen darf nicht direkt Geld an die Kommunen zahlen.

BdSt-Fazit

Es ist kein Geheimnis, dass gerade die Kommunen in Rheinland-Pfalz finanziell überaus schlecht dastehen. Weder Bund noch Land statten die Landkreise, Städte und Gemeinde mit ausreichend Geld aus, wenn es um die Übernahme kostspieliger Aufgaben geht. Auch die Integration der Flüchtlinge ist teuer. Viele Ausgaben fallen da an, wo die Flüchtlinge untergebracht sind oder leben: Mieten für Wohnungen sowie Kosten für Nahrungsmittel und Kleidung oder ggf. Hartz IV, worauf Flüchtlinge einen Anspruch haben können.

Statt sich um eine angemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen für die Integrationsleistungen zu kümmern, beweist das Land Rheinland-Pfalz einmal mehr „klebrige Finger“ bei der Weiterleitung von Bundesmitteln. Zwei Drittel des Geldes, mit dem sich der Bund an den kommunalen Kosten der Flüchtlingsintegration beteiligt, behält das Land für sich. Dass die Kommunen noch 2016 einen Abschlag von 44 Mio. Euro auf Kosten erhalten, die 2017 mit Sicherheit anfallen werden,  ist in Zeiten der niedrigen Zinsen kein finanzieller Gewinn. Rheinland-Pfalz könnte getrost den gesamten Anteil an der Integrationspauschale weitergeben, wenn es in seinem eigenen milliardenschweren Haushalt bei teuren Wohltaten und fragwürdigen Prestigeprojekten sparen würde.

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