31.01.2019

Integrationspauschale verbleibt zur Hälfte beim Land

Bundesgeld kommt nicht vollständig bei den Kommunen an

Wie schon in den Jahren zuvor beteiligt sich der Bund an den Kosten für die Flüchtlingsintegration. Es sind die Kommunen, die mit dem Bundesgeld entlastet werden sollen. Da der Bund Kommunen nicht direkt Mittel zukommen lassen darf, erfolgt die Verteilung über die Bundesländer. Rheinland-Pfalz behält dabei erneut einen Großteil des Geldes ein.

Bereits von 2016 bis 2018 zahlte der Bund jährlich 2 Mrd. Euro an die Bundesländer zur Entlastung der Kommunen von flüchtlingsbedingten Kosten. Diese wiederum sollten die Mittel an ihre Kommunen weiterleiten. Der Bund darf keine direkten Zahlungen an die Kommunen leisten. Bisher flossen drei Mal 96 Mio. Euro nach Rheinland-Pfalz. Von diesem Geld, „Integrationspauschale“ genannt, erhielten die Kommunen nur einmal die gesamte Leistung, nämlich 96 Mio. Euro im Jahr 2016. Von den insgesamt 192 Mio. Euro für die beiden Folgejahre erhielten die rheinland-pfälzischen Kreise, Städte und Gemeinden – nichts.

Inzwischen hat die Bundesregierung die Integrationspauschale um ein Jahr auf 2019 verlängert. Die Mittel werden einmalig um 435 Mio. Euro aufgestockt, so dass rund 2,4 Mrd. Euro umverteilt werden. Rheinland-Pfalz erhält davon einen Anteil von 117 Mio. Euro. Das Land beabsichtigt aber nicht, die Mittel vollständig an die Kommunen weiterzuleiten. Immerhin zeigt sich das Land großzügiger als bisher. Statt einem Drittel erhalten die Kommunen, für die das gesamte Bundesgeld eigentlich gedacht ist, die Hälfte.

Schon Ende vergangenen Jahres erhielten die Kommunen eine Vorauszahlung für 2019 von rund 58,4 Mio. Euro. Im Jahr 2019 soll die Vorauszahlung für 2020 bei 48 Mio. Euro liegen, obwohl der Bund noch gar nicht entschieden hat, die Integrationspauschale fortzuführen. Die Vorauszahlungen sollen den Kommunen Planungssicherheit geben und den kommunalen Haushalten zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.

Dem Finanzministerium ist die Höhe der kommunalen Integrationsausgaben nicht bekannt. Es geht aber davon aus, dass die Integrationskosten der Kommunen die Bundesmittel „bei Weitem“ übersteigen. Auch für die Länder gelte dies. Deswegen solle der Bund sich dauerhaft an den Integrationsausgaben beteiligen.

BdSt-Fazit:

Hohe Integrationskosten fallen da an, wo die Flüchtlinge leben: In den Kommunen. Sie tragen Unterkunftskosten, zahlen für Kleidung und Lebensmittel der Flüchtlinge. Auch Hartz IV ist eine kommunale Leistung, auf die Flüchtlinge Anspruch haben können. Es ist gut, dass das Land den Kommunen für das Jahr 2020 Planungssicherheit verschafft.

Doch 2019 hat das Land, wie schon in den Jahren zuvor, „klebrige Finger“. Rheinland-Pfalz nutzt den Umweg, den die Integrationspauschale über die Landeskasse nehmen muss, zum eigenen finanziellen Vorteil. Angedacht ist die Integrationspauschale des Bundes ausdrücklich dafür, Kommunen bei den Flüchtlingskosten zu entlasten. Stattdessen behält das Land die Hälfte für sich. Es klopft sich sogar dafür selbst auf die Schultern, mehr als nur ein Drittel weiterzureichen. Dabei erkennt das Land die hohen flüchtlingsbedingten Ausgaben seiner Kommunen an. Tatsächlich müssten die oft hochverschuldeten rheinland-pfälzischen Kommunen die gesamte Integrationspauschale erhalten. Wenn der Bund 2020 wieder 96 Mio. Euro für rheinland-pfälzische Kommunen zur Verfügung stellt, sollte das Land auch die zweite Hälfte an die angedachten Empfänger weiterleiten.

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