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Homeoffice-Pauschale schließt Entfernungspauschale nicht aus

Aktueller Steuertipp

Die Homeoffice-Pauschale wurde für das Veranlagungsjahr 2023 von fünf auf sechs Euro pro Tag erhöht. Zugleich stieg der jährliche Höchstbetrag von 600 auf 1.260 Euro. Ab diesem Jahr kann die Homeoffice-Pauschale zudem in bestimmten Fällen auch dann angesetzt werden, wenn für denselben Tag auch Dienstreisekosten oder eine Entfernungspauschale geltend gemacht werden.

Höhere Entfernungspauschale steuerlich geltend machen

Bundesfinanzministerium aktualisiert Schreiben zur Entfernungspauschale

Kürzlich hat das Bundesfinanzministerium ein Schreiben veröffentlicht, in dem die neue Entfernungspauschale geregelt ist: Für die ersten 20 km einfachen Arbeitsweg können jeweils 0,30 Euro steuerlich geltend gemacht werden, ab dem 21. km sind es 0,35 Euro. Der Höchstbetrag beträgt grundsätzlich 4.500 Euro im Jahr. Aber es gibt Ausnahmen, über die der Steuerzahlerbund aufklärt.

Interessant für Schichtarbeiter

Entfernungspauschale für Hin- und Rückfahrt absetzbar