Lohnsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen
Gesamtkosten des Arbeitgebers müssen berücksichtigt werdenBetriebsveranstaltungen, wie Jubiläumsfeiern, sollen den Kontakt untereinander verbessern und sich positiv auf das Betriebsklima auswirken. Alle Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, müssen bei der lohnsteuerlichen Bewertung berücksichtigt werden, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Dagegen wurde im Januar 2022 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Was Unternehmen nun tun sollten, erklärt der BdSt.
