Einspruch bei Aktienverlusten
Aktueller SteuertippSteuerzahler, die ihr Geld in Aktien anlegen, können auch mal Verluste erzielen. Wenn das passiert, sind diese nicht mit anderen Einkünften, etwa aus Arbeitslohn oder Gewerbebetrieb, zu verrechnen. Das gilt auch schon bei kleineren Verlusten.
