Beiträge

Einspruch bei Aktienverlusten

Aktueller Steuertipp

Steuerzahler, die ihr Geld in Aktien anlegen, können auch mal Verluste erzielen. Wenn das passiert, sind diese nicht mit anderen Einkünften, etwa aus Arbeitslohn oder Gewerbebetrieb, zu verrechnen. Das gilt auch schon bei kleineren Verlusten.

Aktien vererben

Aktueller Steuertipp

Errichten Ehegatten ein Testament, indem Kinder oder Enkelkinder durch ein Vermächtnis bedacht werden sollen, stellt sich die Frage nach der Formulierung bei vorhandenem Aktienvermögen. Vor allem wenn es dem Erben freisteht, das Vermächtnis in bar oder als Aktienpaket auszuzahlen.

Neues BdSt-Musterverfahren zur Investmentsteuerreform

Steuer übersteigt Gewinn aus Fondsanlage / Kläger wehrt sich mit BdSt-Hilfe

Eine Musterklage des BdSt wird vor dem Bundesfinanzhof verhandelt werden (Az.: VIII R 15/22). Durch das neue Investmentsteuergesetz soll ein Fonds-Anleger so hoch besteuert werden, dass die Steuer seinen Gewinn übersteigt. Gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler wehrt sich der Anleger dagegen – wir erklären, wie auch Sie von dem Verfahren profitieren können.

Neue Vorläufigkeit zur Verlustverrechnungsbeschränkung von Aktien

Steuerzahler muss nicht mehr in jedem Fall Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen

Bislang können Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen steuermindernd verrechnet werden. Ob diese Praxis verfassungskonform ist, prüft das Bundesverfassungsgericht auf Bitten des Bundesfinanzhofs. Durch ein BMF-Schreiben müssen betroffene Steuerzahler ab sofort in solchen Fällen keinen Einspruch mehr gegen ihren Steuerbescheid einlegen, es erging ein Vorläufigkeitsvermerk.