Beiträge
Immobilienabschreibungen ab 2023 geändert
Sonderabschreibungen sind erschwert/in Steuertipps /von René QuanteImmobilien können steuerlich abgeschrieben werden. Für ab diesem Jahr fertiggestellte Wohngebäude wurde die Abschreibungsrate von zwei auf drei Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten erhöht. Dies geht aus dem Jahressteuergesetz 2022 hervor. Hingegen gelten damit für Sonderabschreibungen verschärfte Bedingungen.
Betriebliche Nutzungsdauer für Hausboot beträgt 30 Jahre
Abschreibungsdauer richtet sich nach AfA-Tabelle /in Steuertipps /von René QuanteEin festverankertes Hausboot ohne Motor, das auf Pontons ruht, muss im Vermietungsfalle über 30 Jahre abgeschrieben werden, entschied das Finanzgericht Düsseldorf. Die Eigentümerin sah die Nutzungszeit nur bei 15 Jahren. Doch Revision ließ das Gericht nicht zu.
Bessere Abschreibung für Computer und Co.
Sofort-Abschreibung im Anschaffungsjahr/in Steuertipps /von René QuanteComputer, Zubehör und Software können demnächst sofort abgeschrieben werden, statt die Anschaffungskosten über drei Jahre abzuschreiben. Bisher war dies nur möglich, wenn der Kaufpreis nicht über 800 Euro netto lag. Mit der Änderung soll die Digitalisierung gefördert werden. Nebenbei wird Bürokratie abgebaut.
Steuerstreit bei Immobilien vermeiden
Tipp für Hauskäufer beim Kaufvertrag/in Steuertipps /von René QuanteAdresse & Kontakt
Bund der Steuerzahler
Rheinland-Pfalz e.V.
Löwenhofstraße 5
55116 Mainz
Telefon: 06131/986 10-0
Fax: 06131/986 10-20
E-Mail: info@bdst-rlp.de
