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Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen
Arbeitnehmer sollten von der Fünftelregelung Gebrauch machen/in Steuertipps /von René QuanteWer als Arbeitnehmer Überstunden für mehrere Jahre auf einmal ausbezahlt bekommt, kann in der Einkommensteuer von der sogenannten Fünftel-Regelung Gebrauch machen. Dazu müssen die Überstunden sich auf mindestens zwölf Monate verteilen und in mindestens zwei Kalenderjahren erarbeitet worden sein. Der Bundesfinanzhof bestätigt, dass eine solche Überstundenvergütung außerordentliche Einkünfte seien.
Beratung für berufliche Neuorientierung ist steuerfrei
Arbeitnehmer müssen keinen geldwerten Vorteil versteuern/in Steuertipps /von René QuanteWenn Arbeitnehmer zur beruflichen Umorientierung auf Kosten des scheidenden Arbeitgebers beraten werden, unterliegt dies nicht der Steuerpflicht des Beschäftigten. Dies gilt auch für Weiterbildungskosten wie Computerkurse oder Lehrgänge für Sprachen. Trägt hingegen der Arbeitnehmer selbst die Aufwendungen, kann er sie von der Steuer absetzen.
Steuervorteil bei Abfindungen sichern – aktuelles Verwaltungsschreiben
Finanzverwaltung erlaubt jetzt höhere Teilzahlung/in Steuertipps /von BdSt-RedaktionSteuervorteil bei Abfindungen sichern
Finanzverwaltung erlaubt jetzt höhere Teilzahlung einer Abfindung/in Steuertipps /von BdSt-RedaktionAdresse & Kontakt
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