20.05.2026

Steuerfalle Abfindung

Neue Regeln gelten seit 2025

Wer eine Abfindung oder eine hohe Nachzahlung vom Arbeitgeber erhält, muss seit 2025 mit spürbar höheren Steuerabzügen rechnen. Darauf macht aktuell das Thüringer Finanzministerium aufmerksam. Hintergrund ist eine wichtige Änderung bei der sogenannten Fünftelregelung nach § 34 Einkommensteuergesetz (EStG).

Bis Ende 2024 konnten Arbeitgeber die steuerliche Tarifermäßigung bereits direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Dadurch fiel die Steuer auf außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten oder hohe Nachzahlungen oft deutlich niedriger aus. Arbeitnehmer erhielten somit sofort ein höheres Netto.

Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 ist das anders: Die Fünftelregelung wird im Lohnsteuerabzug grundsätzlich nicht mehr angewendet. Arbeitgeber müssen nun regelmäßig die normale Lohnsteuer einbehalten. Die steuerliche Entlastung erfolgt erst später über die Einkommensteuererklärung und den Steuerbescheid des Finanzamts.

Für viele Betroffene kann das zum Problem werden. Zwar bleibt die Steuervergünstigung grundsätzlich erhalten, allerdings müssen Arbeitnehmer zunächst eine deutlich höhere Steuerbelastung tragen. Gerade bei hohen Abfindungen kann dies mehrere tausend Euro Liquiditätsunterschied ausmachen.

Das Thüringer Finanzministerium weist deshalb darauf hin, dass Arbeitnehmer die finanziellen Folgen frühzeitig einplanen sollten. Besonders betroffen sind Aufhebungsverträge, Vorruhestandsregelungen sowie Nachzahlungen für mehrere Jahre.

Die Neuregelung geht auf das Wachstumschancengesetz zurück. Ziel der Bundesregierung war es, Arbeitgeber von komplizierten Prüfungen bei der Anwendung der Fünftelregelung zu entlasten. Für Arbeitnehmer bedeutet dies jedoch: Auf die Steuererstattung muss künftig häufig bis zum Einkommensteuerbescheid gewartet werden.

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